Bußgelder für Falschparken füllen klamme Haushaltskassen

Wer kennt das nicht? Mal eben nur fünf Minuten in den Supermarkt gegangen, schon prangt am Scheibenwischer ein Knöllchen fürs Parken ohne Parkschein. Auch wer sich verlegenheitshalber eine Parkmöglichkeit sucht, wo eigentlich gar keine ausgewiesen ist, wird ein Lied davon singen können. Doch die Bußgelder für Falschparken sind auch eine wichtige Einnahmequelle für die Städte.

Einnahmen oftmals fest eingeplant

Die Bußgelder für Falschparken sind in den Haushalten der Kommunen meist fest eingeplant. Vor allem in den Großstädten geht es dabei um beachtliche Summen. In Berlin ahnden die Ordnungsämter beispielsweise jedes Jahr rund 2,5 Millionen Parkvergehen. Dadurch werden jährlich über 30 Millionen Euro in die Landeskasse gespült. Dies war jedoch nicht immer so. Erst seit das Verwarnungsgeld vor einigen Jahren von mindestens 5 auf 10 Euro erhöht wurde, werfen Parkverstöße wirklich Profit ab. Vorher wurden gerade einmal die Verwaltungskosten abgedeckt.

Nicht immer sind Bußgelder für Falschparken rechtens

Wer beim Falschparken ertappt wurde, der kann sich natürlich damit beruhigen, dass die Verwarnungsgelder für öffentliche Ausgaben aufgewendet werden und der Gemeinde wieder zugute kommen. In der Regel sind die Beträge ja auch nicht so hoch, dass man sich lange darüber ärgern wird. Wer jedoch der Meinung ist, dass er unschuldig belangt werden soll, der kann die Zahlung des Verwarnungsgeldes auch einfach verweigern. Kommt es nicht zum Geldeingang, stellt das Ordnungsamt einen Bußgeldbescheid aus. Gegen diesen kann dann binnen zwei Wochen Einspruch erhoben werden. In jedem Fall hilft es, die Umstände der „Tat“ zu dokumentieren und eventuell vorhandene Parkscheine aufzubewahren.

Bußgelder für Falschparken haben ihre Berechtigung. Ohne sie würde vor allem in den Großstädten Chaos im Straßenverkehr herrschen, weil schnell jegliche Parkdisziplin verloren ginge. Wer allerdings der Meinung ist, zu unrecht eine Verwarnung fürs Falschparken bekommen zu haben, der sollte einen Anwalt zu Rate ziehen.