Das Untervermietungserlaubnis kann sie einausreichendes Einkommen sein

Möchte ein Vermieter seinem Hauptmieter eine potentielle Untermiete erlauben, muss er ihm eine Untervermietungserlaubnis ausstellen. So wird möglichen Streitigkeiten im Vorfeld vorgebeugt und beide Seiten befinden sich auf der sicheren Seite.

Untervermietungserlaubnis ausstellen

Falls ein Mieter die gesamte oder Teile der Mietwohnung an Personen untervermieten möchte, die weder Familienmitglieder, Ehepartner oder Pflegepersonal sind, so muss er diese Frage mit dem Vermieter abklären, um späteren Missverständnissen oder gar langwierigen Gerichtsprozessen vorzubeugen. Sollte der Vermieter einverstanden sein, so schließt man gemeinsam eine Untervermietungserlaubnis ab. Mit der Gewährung der Untermiete legt der Vermieter gewisse Auflagen und Bedingungen fest, die den Rahmen für die Vermietungstätigkeit des Hauptmieters bilden. Die Einverständniserklärung hat damit neben den persönlichen Angaben der beteiligten Personen auch nähere Angaben zum betroffenen Mietobjekt zu enthalten. Darin werden all jene Teile der Wohnung genannt, die vom Hauptmieter untervermietet werden dürfen. Die von beiden Parteien unterzeichnete und mit einem Datum versehene Erlaubnis zur Untervermietung wird dem Untermietvertrag als eigenständiger Bestandteil angefügt. Somit darf man die Mietwohnung untervermieten.

Die Bedingungen zur Untermiete im Mietvertrag festhalten

Da die Mieteinnahmen aus der Untervermietung direkt an den Hauptmieter fließen, kann der Vermieter im Gegenzug oder als Ausgleich die Hauptmiete erhöhen. Eine mögliche Erhöhung der Gesamtmiete wird individuell ausgehandelt und später in der Untervermietungserlaubnis festgehalten. Auch sollte die Frage nach der Haftung für etwaige durch einen Untermieter am Mietobjekt entstandene Schäden im Vorfeld geklärt werden. Falls diese Frage unbeantwortet bleibt, haftet der Hauptmieter im Schadensfall für sämtliche Reparaturen oder entstandene Kosten, die aus der Untervermietung resultieren.

Falls man sich nicht in den unzähligen relevanten Rechtsnormen, Gesetzesstellen oder Einzelfallentscheidungen von Gerichten verlieren möchte, kann man direkt zu Beginn des Mietverhältnisses einen kompetenten Anwalt zu Rate ziehen. Dieser setzt nach eindringlicher Prüfung der individuellen Wünsche und Rahmenbedingungen eine genau auf den Einzelfall zugeschnittene Untervermietungserlaubnis auf.