Die Bussgeldbescheide nehmen in Stadt zu

Ein Bussgeldbescheide  landet schnell im Briefkasten. Einmal geblitzt worden und schon muss der Fahrer ein Ordnungsgeld bezahlen. Sind Bußgeldbescheide fehlerhaft erstellt, können sie aus diesem Grund innerhalb einer bestimmten Einspruchsfrist gegen Bussgeldbescheide  angefochten werden. Ein Mustertext beugt Formfehlern vor.

Kann man selbst Einspruch gegen einen Bussgeldbescheide  erheben?

Bei einem Bußgeldbescheid gilt: Je höher die Strafe ausfällt, umso wichtiger ist es, Einspruch einzulegen. Sollte ein einfacher Fall einer Ordnungswidrigkeit vorliegen, kann der Betroffene den Einspruch eigenständig einlegen. In diesem Fall kann – sofern dem Bescheid nicht beigelegt – ein Foto angefordert werden. Aufgrund dieses Fotos können wichtige Details als Grund für den Einspruch gegen den Bussgeldbescheide  verwendet werden.
Beachten sollte der Autofahrer, dass die gesetzliche Einspruchsfrist gegen Bussgeldbescheide  eingehalten wird. Außerdem sollte sichergestellt werden, dass der Einspruch an das richtige Gericht adressiert ist.
Sollten hier Fehler gemacht werden, könnte der Einspruch seine Rechtswirksamkeit verlieren. Ferner sollte eine detaillierte Stellungnahme des Vorfalls aus eigener Sicht abgegeben und beigefügt werden.

Wann ein Einspruch erfolgreich ist

Viele Abstandsmessungen sind fehlerhaft oder können abgewiesen werden, weil sich beispielsweise mehrere Autos hinter- oder nebeneinander befanden. Gleiches gilt für Geschwindigkeitsmessungen per Laser. Oft ist der Abstand ausschlaggebend, den die Ordnungshüter zum gemessenen Automobil hatten und hier finden sich oft berechtigte Gründe für einen Einspruch gegen die Geschwindigkeitsüberschreitung. Solche Feinheiten sind beim Erhalt eines Bußgeldbescheides daher in jedem Fall zu beachten. Besonders bei einem Bußgeldbescheid mit hoher Strafe sollte kein Fehler beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid unterlaufen. Eine Beratung durch einen kundigen Anwalt kann hier hilfreich sein. Die Höhe der im Bußgeldbescheid angegebenen Strafe kann mit Hilfe eines Bußgeldkataloges überprüft werden. Falls sich Beträge hier nicht decken, sollte auf jeden Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erhoben werden.

Bei einer kleineren Ordnungswidrigkeit ist es oft einfacher, diese zu bezahlen. Sind Größere Strafen im Bußgeldbescheid angegeben, sollten diese jedoch nicht ohne Weiteres hingenommen werden. In diesem Fall kann mit Hilfe eines Mustertextes ein Einspruch eingelegt werden oder der Rat eines Fachanwalt zugezogen werden, denn viele den Laien unbekannte Feinheiten können zum Erfolg beim Einspruch führen.