Die Funktion der Beitrittserklärung für Vereine

Jeder Verein benötigt seine Beitrittserklärung. Entweder wird hierzu selbst eine Vorlage erstellt, die bequem immer wieder ausgedruckt und verwendet werden kann, oder es wird eine kostenfreie Version aus dem Internet zum Download verwendet, die ebenfalls individuell zu gestalten und immer wieder verwendbar ist.

Warum wird eine Beitrittserklärung benötigt?

Nur wer eine Beitrittserklärung unterzeichnet hat, hat somit den Anspruch einen Aufnahmevertrag abzuschließen. Und nur wer einen derartigen Aufnahmevertrag unterschrieben hat, wird als Mitglied im Verein aufgenommen. Damit aber erst ein solcher Vertrag zwischen dem Verein und dem aufzunehmenden Mitglied zustande kommt, muss das Mitglied zuerst die Beitrittserklärung abgeben, welche der Vereinsvorstand als erste Person sichtet, bestätigt und bewilligen muss. Ohne eine solche Erklärung bestehen keinerlei Nachweise über eine Mitgliedschaft, obwohl die Vertragsform zur Aufnahme nicht pflichtgemäß vorgeschrieben ist, d. h. auch eine mündliche Vereinbarung gewinnt hier an Gültigkeit, sofern beide Parteien einverstanden sind.

Punkte, die die Erklärung beinhalten muss

Die Kontaktdaten des Vereins und des Mitgliedes müssen auf dem Formular angegeben sein. Ist der Verein auch im Internet vertreten, so muss auch seine Homepage zu erlesen sein. Erhebt der Verein einen Mitgliedsbeitrag, so ist dessen Zusammensetzung, Höhe und Zahlweise anzugeben. Des Weiteren muss eine Zahlungsart zwischen beiden Parteien vereinbart werden, die eine angemessene Zahlungsfrist beinhaltet. Die Bankverbindung des Vereins darf für eingehende Zahlungen natürlich nicht fehlen. Ferner muss die Beitrittserklärung sodann vom Mitglied und Verein unterzeichnet werden.

Wer also Mitglied in einem Verein seiner Wahl werden möchte, sollte sich zuerst das Kleingedruckte durchlesen und über gestellte Bedingungen informieren. Auch lohnt es sich, vorab einen Schnuppertag einzulegen und einzelne Mitglieder über den Ablauf, die Dynamik und die Voraussetzungen für eine Aufnahme zu befragen. Sind sich beide Vertragspartner bedingungslos einig, so steht einer erfolgreichen Aufnahme im Verein nichts mehr entgegen.