Die Rufnummernmitnahme ist eine Formalität, auf der man wenig Einfluss hat
Das Smartphone hat ausgedient, das Kündigungsschreiben für den Telekommunikationsvertrag ist bereits unterschrieben – doch man hängt an der bisherigen Nummer und möchte sie gerne behalten. Was zu tun ist für die Rufnummernmitnahme ?
Die Nummer muss mit
Wer seinen Mobilfunkvertrag wechseln und ein neues Smartphone erhalten möchte, möchte oft auch seine Rufnummer behalten. Das ist seit 2002 grundsätzlich auch bei einem Anbieterwechsel möglich. Denn: Die Bundesnetzagentur sagt Kunden auch beim Wechsel des Anbieters ein lebenslanges Nutzungsrecht an der Mobilfunknummer zu und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen Laufzeitvertrag oder eine Prepaid-Karte handelt. Keinen Rechtsanspruch hat man jedoch, wenn beim selben Anbieter lediglich der Vertrag gewechselt wird – eine Nachfrage beim Anbieter klärt hier auf. Nach dem Wechsel des Mobilfunkvertrags erfolgt die Rufnummernportierung, indem man das entsprechende Formular beim neuen Anbieter ausfüllt. Dies ist in der Regel nur eine Formalität. Dennoch sind nach dem Kündigungsschreiben für den Telekommunikationsvertrag für die Rufnummernmitnahme eine Reihe von Faktoren zu beachten.
Aufgepasst: Das muss man wissen
Das Kündigungsschreiben für den Telekommunikationsvertrag sollte unbedingt rechtzeitig versendet werden. Auch wenn die Nummer vor Vertragskündigung portiert wird, muss der alte Vertrag weiterhin bezahlt werden. Der alte Anbieter vergibt dann für die restliche Laufzeit eine neue Nummer. Für die Rufnummernmitnahme müssen die Kundendaten beim bisherigen und beim neuen Provider identisch sein. Die Daten sollten im Fall der Fälle daher vorher beim alten Anbieter aktualisiert werden. Die Rufnummerportierung nimmt dann je nach Anbieter etwa sieben Werktage in Anspruch. Achtung: Nachdem das Kündigungsschreiben für den Telekommunikationsvertrag bearbeitet wurde, sprich, der Vertrag gekündigt ist, hat man nur vier Wochen Zeit für die Rufnummernmitnahme.
Die Rufnummernmitnahme ist prinzipiell einfach und lässt sich über den neuen Provider per Formular in Auftrag geben. Wichtig ist die Einhaltung der Vier-Wochen-Frist sowie das rechtzeitige Absenden des Kündigungsschreibens für den Telekommunikationsvertrag, um unnötige Kosten zu vermeiden. Kontaktieren Sie bei Unklarheiten einen Anwalt.