Eine Bankvollmacht für die Begleichung derLieferantenrechnungen
Eine Kontovollmacht wird vom Inhaber eines Unternehmens gegenüber der kontoführenden Bank erteilt. Dadurch darf ein begünstigter Dritter, beispielsweise ein Mitarbeiter, über das Bankkonto im Rahmen der erteilten Vollmacht verfügen. Doch wie begrenzt man die erteilte Vollmacht eines Mitarbeiters rechtskonform, unter welchen Umständen sollte man darüber nachdenken und wie kann man einem Missbrauch von vornherein vorbeugen?
Die Erteilung einer Bankvollmacht
Grundsätzlich sind nur der Kontoinhaber und sein gesetzlicher Vertreter, beispielsweise der Geschäftsführer oder eines der Mitglieder des Vorstands, über ein Bankkonto verfügungsberechtigt. Nur diese Person ist dem Kreditinstitut gegenüber für sämtliche Transaktionen verantwortlich und der Gläubiger der Bank. Durch eine Kontovollmacht kann der Kreis der verfügungsberechtigten Personen erweitert werden. Diese kann auch mündlich erteilt werden, jedoch verlangen die Kreditinstitute zu Beweiszwecken eine schriftliche Ausfertigung. Die Bankvollmacht ist grundsätzlich unbegrenzt gültig. Jedoch werden gewisse Handlungen wie die Erteilung von Untervollmachten oder der Abschluss von Kreditverträgen niemals von der Vollmacht abgedeckt. Denn dabei handelt es sich nicht um Bankgeschäfte, die in einem engen Zusammenhang mit dem Konto stehen.
Die Gefahren einer Kontovollmacht
Da der Verfügungsberechtigte sämtliche Bankgeschäfte vornehmen darf, die Wirkungen derselben jedoch nur beim Kontoinhaber eintreten, ist die Missbrauchsgefahr besonders groß. Daher sollte die Vollmacht von vornherein auf bestimmte Handlungen, die oft mit der Tätigkeit des betreffenden Arbeitnehmers im Zusammenhang stehen, beschränkt werden. Für besonders Vorsichtige kann auch die Erteilung von zwei Bankvollmachten, die nur gemeinsam zeichnungs- und verfügungsberechtigt sind, angeraten sein. In diesem Fall kommt das bekannte Vier-Augen-Prinzip zur Anwendung, das einer Veruntreuung des Geschäftskapitals vorbeugen soll.
In Unternehmensbelangen kommen einen Fehler oft teuer zu stehen. Daher ist es umso wichtiger, in den Fragen einer rechtskonformen Erteilung und Begrenzung einer Kontovollmacht einen erfahrenen Unternehmensjuristen zu Rate zu ziehen. Ein professioneller Rechtsanwalt berät gerne in allen mit der Übertragung dieser Vollmacht verbundenen Fragestellungen und über verborgene Stolpersteine.