So verfasst man einen Einspruch gegen einen Bussgeldbescheid
Studien zufolge sind mehr als die Hälfte aller Bussgeldbescheide fehlerhaft, weshalb ein Einspruch gegen eine erhaltene Zahlungsaufforderung in jedem Fall zu empfehlen ist.
Bussgeldbescheid im Briefkasten – Was tun?
Meistens handelt es sich bei einem Bussgeldbescheid um eine verwaltungsrechtliche Folge, welcher eine Ordnungswidrigkeit zugrunde liegt. Unter den Begriff der Ordnungswidrigkeit fallen zum Beispiel Falschparken und andere Verkehrssünden wie beispielsweise die Geschwindigkeitsüberschreitung. Auch Alkohol am Steuer kann ein Bussgeldverfahren nach sich ziehen.
Wird die amtliche Rechnung, der ein Anhörungsbogen beiliegt, stillschweigend nicht bezahlt, entsteht aus einer einfachen Ordnungswidrigkeit schnell ein Strafverfahren. Wichtig ist deshalb in jedem Falle, die vorgegebene Frist zur Zahlung oder Beantwortung einzuhalten. Die meisten Bürger bezahlen den Bussgeldbescheid meist sofort, aus Angst vor Konsequenzen. Man sollte jedoch seine Rechte kennen und wissen, wie man am besten reagiert. Gerade bei Androhung eines Fahrverbots ist schnelles Handeln erforderlich!
Wie wird ein Einspruch gegen einen Bussgeldbescheid verfasst?
Ein Bussgeldbescheid muss Daten wie Name, Adresse, Tatbestand und Beweismittel enthalten. Deshalb sollte man den Bescheid zunächst gründlich auf Fehler überprüfen. Schließlich bietet jeder Fehler eine Grundlage für einen Einspruch gegen Bussgeldbescheid. Zu beachten ist dabei allerdings, dass im Einspruch handfeste Fakten aufgeführt werden müssen, denn nur dann hat man im Ernstfall auch vor Gericht eine reelle Chance. In manchen Fällen empfiehlt sich daher der Gang zum Anwalt, um sich auf der sicheren Seite zu wissen. Es gibt aber auch Vordrucke im Internet, die man für den Einspruch gegen Bussgeldbescheid nutzen kann. Diese müssen vollständig ausgefüllt an die zuständige Behörde gesendet werden. Hierbei empfiehlt sich eine Versendung per Einschreiben, damit der Einspruch gegen den Bussgeldbescheid auch garantiert ankommt.
Fazit: Nach Überprüfung der Sachlage sollte man immer die Überlegung in Betracht ziehen, einen Widerspruch gegen Bussgeldbescheid zu tätigen. Da ein Bußgeldbescheid so manchen Laien überfordert, kann auch ein Gang zum Anwalt sinnvoll sein.