Gemeinnützige Vereine müssen auf ihr Geschäftsmodell achten

Wer seine Körperschaften als gemeinnützige Vereine führt, der spart viel Geld an Steuern. Doch in Zeiten, in denen Rechnungsprüfer immer genauer hingucken, lohnt es sich, penibel auf das richtige Geschäftsmodell zu achten und darauf, dass alles auch im juristischen Sinne seine Rechtmäßigkeit hat.

Gemeinnützige Vereine sparen Steuern

Gemeinnützige Vereine werden von der Steuerpflicht befreit. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Verein Aufgaben übernimmt, die der Allgemeinheit zugutekommen bzw. die ansonsten der Staat übernehmen müsste. Dies können Aufgaben sein, welche die Bereiche Bildung, Gesundheit und Pflege betreffen. Sportvereine führen an dieser Stelle gern die Gesundheitsförderung durch ihren Sport an, um ihren Verein als gemeinnützig anerkennen zu lassen. Im Gegenzug dürfen gemeinnützige Vereine keine finanziellen Interessen verfolgen. Die Gewinne dürfen an die Mitglieder nicht ausgeschüttet werden, können aber sehr wohl im Sinne des Vereinszwecks eingesetzt werden. Auch können unter bestimmten Voraussetzungen Rücklagen gebildet werden.

Das Geschäftsmodell muss beibehalten werden

Das Geschäftsmodell von gemeinnützigen Vereinen definiert sich neben der Abwesenheit finanzieller Interessen durch ihre Projekte. Erst wenn diese vom Gesetzgeber als gemeinnützig anerkannt werden, kann auch der gesamte Verein das gewünschte Prädikat erhalten. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Vereine in Zeiten wachsender Kontrollen durch die Rechnungsprüfer die Gemeinnützigkeit ihrer Projekte beibehalten, um ihren Status zu erhalten. Wird nicht auf das Geschäftsmodell geachtet, kann der Status der Gemeinnützigkeit wieder verloren gehen. Die Folgen sind der Verlust der Steuerbefreiungen sowie hohe Nachzahlungen, welche die Existenz des Vereins gefährden können.

 

Wer seine Körperschaft in einen gemeinnützigen Verein überführt, kann einiges an Steuern sparen, sollte aber darauf achten, dass das Geschäftsmodell gemeinnützig bleibt. Da die Projekte des Vereins das Geschäftsmodell ausmachen, sollten diese einen Mehrwert für die Allgemeinheit darstellen und Aufgaben umfassen, für die ansonsten der Staat zuständig ist. Auch in den Beitrittserklärungen der Mitglieder muss dies deutlich werden. Im Geschäftsjahr erzielte Gewinne können im Sinne des Vereinszwecks eingesetzt werden.