Eine fehlerhafte Gebrauchsanweisung kann teuer für den Hersteller werden
Hersteller haften für ihre Produkte aus unterschiedlichen Gründen. Neben der Garantie und der Mängelgewährleistung ist der Hersteller auch dazu verpflichtet, eine Gebrauchsanweisung zu erstellen und diese zusammen mit dem Produkt zu liefern. Wenn fehlende oder fehlerhafte Angaben in der Gebrauchsanleitung zu Sach- und Personenschäden beim Endverbraucher führen, dann greift die Produkthaftung mit allen Ansprüchen an den Hersteller.
Die Produkthaftung regelt Schadenersatzansprüche
Sollte die Verwendung des Produkts zu einem Unfall mit Sach- und Personenschäden führen, dann muss der Hersteller – unabhängig von seinem Verschulden – dem privaten Endverbraucher Schadenersatz leisten. Der Anwendungsbereich für die Produkthaftung ist das Produkt selbst. Dazu gehören sowohl Teile des Produkts als auch Baugruppen, die in das Produkt eingebaut werden. Die Produkthaftung greift bei Produktfehlern, die zu einem Schaden beim Anwender führen. Da die Gebrauchsanweisung ein Bestandteil des Produkts ist und keine freiwillige Serviceleistung für den Kunden, gilt die fehlende Anleitung als ein Produktfehler beim Inverkehrbringen. Wenn die Bedienungsanleitung vorhanden, aber missverständlich oder unvollständig ist, dann kann es zu einer fehlerhaften Anwendung durch den Endverbraucher kommen. Der Hersteller haftet, wenn die Angaben in der Gebrauchsanweisung bei einem „idealtypischen Verbraucher“ zu Fehlern bei der Anwendung geführt haben.
Welche Mindestangaben muss die Gebrauchsanweisung enthalten?
Die Gebrauchsanleitung eines Produkts muss neben richtigen und vollständigen Angaben zur bestimmungsgemäßen Verwendung auch Informationen über die Inbetriebnahme, die Handhabung, die Installation, die Montage und die Demontage, das Rüsten, die Instandhaltung einschließlich der Wartung und die Beseitigung von Störungen enthalten sowie Sicherheitshinweise aufführen. Entscheidend ist, welche Nutzungsmöglichkeiten der Verbraucher erkennt und wie er mit dem Produkt umgeht. Es ist nicht maßgeblich, womit der Hersteller selbst rechnet.
Die Produktsicherheit, die der Endverbraucher erwarten kann, hängt von vielen Faktoren ab und unterliegt auch einem zeitlichen Wandel. Die Hersteller müssen deshalb nicht jedes denkbare Fehlverhalten durch den Anwender vorhersehen, sondern davon ausgehen, dass der Verbraucher jedes Produkt nach eigenem Ermessen nutzt. Wann der Hersteller für entstandene Schäden durch die Informationen in der Gebrauchsanweisung verantwortlich ist, wird in der Praxis grundsätzlich im Einzelfall (meist vor Gericht) entschieden.