Haftet der Betreiber eines Internet-Anschlusses für alle Nutzer?
Eltern oder Firmeninhaber gestatten anderen Personen wie den Kindern und Angestellten die Nutzung ihres Internet-Anschlusses. Ein Problem gibt es, wenn illegale Downloads über diesen Anschluss ausgeführt werden. Um die Haftung für den Betreiber auszuschließen, kann man eine schriftliche Vereinbarung treffen.
Die User für illegale Downloads selbst verantwortlich machen
In einer schriftlichen Nutzungsvereinbarung werden die User für illegale Downloads, die sie ausführen, selber verantwortlich gemacht. In der Nutzungsvereinbarung sollte genau aufgeführt werden, welche Aktivitäten über den Anschluss erlaubt sind. Kinder sind vor der Nutzung des Internets ausführlich aufzuklären, was als Protokoll festgehalten werden kann. Für Angestellte würde es genügen, darauf hinzuweisen, dass die private Nutzung des Firmennetzes untersagt ist. Auch hier geht man sicher, wenn die Vereinbarung schriftlich niedergelegt wird. Im Falle einer Abmahnung kann man auf das Dokument zurückgreifen und die Verursacher für illegale Downloads zur Verantwortung ziehen.
Abmachung schriftlich fixieren
Wie bei allen rechtlich relevanten Sachverhalten ist es besser, die Nutzungsbedingungen schriftlich zu vereinbaren. In einem Streitfall kann man die Belehrung ohne Probleme nachweisen. Damit man keine Formfehler macht, ist es sinnvoll, einen Mustertext zu verwenden. Man sollte darin die beteiligten Personen, den Beginn der Vereinbarung und die erlaubten Handlungen festhalten. Wenn man sich nicht sicher ist, ob der Vertrag als Schutz gegen illegale Downloads ausreichend ist, kann man sich von einem Fachanwalt beraten lassen.
Zum Schutz gegen teure Abmahnungen wegen nicht autorisierten Downloads oder Filesharing hilft ein schriftlicher Nutzungsvertrag. Für eine saubere Protokollierung sollte man unterschiedliche Zugangsgeräte oder wenigstens unterschiedliche Accounts einrichten. Wenn alle Nutzer den gleichen Account auf einem Gerät verwenden, kann später nicht mehr festgestellt werden, wer die Downloads illegal ausgeführt hat. Zum Beenden jeder Sitzung gehört dann immer eine ordentliche Abmeldung.