Ist ein gemieteter Autostellplatz nur Kraftfahrzeugen vorbehalten?

Viele Vermieter stellen bei der Vermietung einer Wohnung auch einen Stellplatz für den Pkw zur Verfügung. Gerade in Großstädten ist es jedoch auch nicht unüblich, einen separaten Autostellplatz oder eine Garage anzumieten, sei es für den Zweitwagen oder als Lagerraum für Reifen und Co. Die Vermietung eines solchen Stellplatzes sollte stets in einem eigenen Mietvertrag für einen Autostellplatz geregelt werden, was in vielen Fällen – insbesondere, wenn es sich um eine Garage handelt – sinnvoll ist.

Voraussetzungen für einen Autostellplatz

Es gibt keine Regelungen, die die Größe eines vermieteten Stellplatzes für einen Pkw vorgeben, und auch eine Abgrenzung oder Markierung für einen nicht öffentlichen Autostellplatz ist nicht zwingend erforderlich. Allerdings muss ein solcher Pkw-Stellplatz natürlich groß genug sein, um ein Auto dort parken zu können. Man geht hier von einer Normbreite von mindestens 2,30 Metern, bei Parkplätzen für Behinderte von 3,50 Metern, und einer Länge von mindestens 5 Metern aus. Bei einer vermieteten Garage muss zusätzlich ein Mindestabstand von 0,10 Metern zwischen geparktem Fahrzeug und Wand eingehalten werden. Selbstverständlich muss der vermietete Pkw-Stellplatz auch gut mit dem Fahrzeug zu erreichen sein.

Rechte und Pflichten für Mieter und Vermieter eines Autostellplatzes

Die private Garage oder der Carport dienen Eigentümern häufig jedoch nicht nur als Autostellplatz, sondern auch als Aufbewahrungsort für andere Dinge wie Reifen oder auch Fahrräder. Darf ein gemieteter Autostellplatz ebenfalls auf diese Weise genutzt werden oder ist er ausschließlich dem Abstellen von Pkw vorbehalten? Die Ansichten zu dieser Frage sind sehr unterschiedlich. Damit es zwischen Mieter und Vermieter nicht zu Missverständnissen kommt, sollte die Nutzung der Mietsache im Mietvertrag für den Stellplatz schriftlich festgehalten werden. Der Mietvertrag für einen Autostellplatz regelt außerdem die Höhe der Miete und die Mietzeit, eventuelle Instandhaltungsvereinbarungen sowie Schlüsselregelungen. Bei Zweifeln darüber, ob der gewählte Mietvertrag wirklich alle wichtigen Punkte abdeckt, sollte man sich vor der Vermietung des Stellplatzes vorsichtshalber an einen Anwalt wenden.

Klare Verträge machen das Leben leichter. Das ist bei einem Mietvertrag für einen Autostellplatz oder einer Garage ebenso wichtig wie bei einem Mietvertrag für eine Wohnung. In einem vollständigen Mietvertrag werden alle Eventualitäten abgesprochen und so Streitigkeiten im Vorhinein vermieden. Im Übrigen können bei der Vermietung eines freiliegenden Pkw-Stellplatzes, eines Carports oder einer Garage die gleichen Mietverträge genutzt werden, da es sich dem Grunde nach um die gleiche Sache handelt.