Nachweis der mietzahlung ohne stress und ärger – der nutzen von mietquittungen
Die sorgfältige Aufbewahrung der monatlichen Mietquittung in Form eines Kontoauszugs oder einer gegengezeichneten Quittung ist wichtig, wenn es im Laufe eines Mietverhältnisses oder nach der Beendigung zu außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt. Darüber hinaus sind Mietzahlungsbelege erforderlich, wenn öffentliche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beantragt werden müssen.
Mietquittung für Beantragung von Mietzuschuss, ALG II bzw. Hartz IV und BAFÖG erforderlich
Familienzuwachs, Arbeitslosigkeit oder die Verkürzung der Arbeitszeit können eine Beantragung von Mietzuschuss, ALG II (Hartz IV) oder BAFÖG erforderlich machen. Zusammen mit den aktuellen Einkünften und den bestehenden Mietkonditionen wird häufig auch der Nachweis über die geleisteten Mietzahlungen verlangt. Wird dieser nicht in Form eines Kontoauszugs oder einer gegengezeichneten Quittung vorgelegt, kann die Leistungszahlung unter Umständen verweigert werden. Andererseits kann seitens der Sachbearbeiter verlangt werden, dass diese Mietzahlungsbelege nachgereicht werden. Dies ist unter Umständen mit hohen Kosten verbunden, wenn Kontoauszüge nachbestellt werden müssen.
Fortlaufender Mietnachweis als rechtliche und persönliche Absicherung
In der Regel ist eine Beweisführung nur dann von Erfolg gekrönt, wenn die erforderlichen Fakten zur korrekten Mietzahlung schriftlich festgehalten wurden. Das gilt auch bei Mietstreitigkeiten. Werden seitens des Vermieters oder der Hausverwaltung einem Mieter angebliche Außenstände angezeigt, ist es von großem Vorteil, wenn die Mietquittung für jeden relevanten Monat des Mietverhältnisses vorgelegt werden kann. Dies gilt für eine außergerichtliche Klärung genauso wie für eine gerichtliche Auseinandersetzung. Ist ein Wohnungswechsel beabsichtigt, kann es gegenüber dem neuen (potenziellen) Vermieter von großem Vorteil sein, wenn die problemlose Mietzahlung schriftlich nachgewiesen wird. Gegenüber den Mitbewerbern kann dies in puncto Zuverlässigkeit und Sympathie einen großen Vorteil darstellen.
Die sorgfältige Aufbewahrung der monatlichen Mietquittungen in Form des Kontoauszugs oder Mietzahlungsnachweises schützt bei rechtlichen Auseinandersetzungen vor vermeidbaren Konsequenzen. Bei behördlichen Antragstellungen für staatliche Leistungen sind sie erforderlich. So ist bei der Wohngeldbeantragung mindestens der letzte Mietzahlungsbeleg als unterschriebene Quittung oder Kontoauszug vorzulegen. Auch bei der Beantragung von anderen sozialen Leistungen aber auch von Studenten- oder Schüler-BAFÖG ist ein Mietzahlungsnachweis für den letzten oder auch mehrere Monate vorzulegen.