Vollmacht an eine vertrauenswürdige Person übergeben

Die Entscheidung, eine Vollmacht auszustellen, kann aus vielen verschiedenen Gründen fallen. Grundsätzlich ist es möglich, die Bevollmächtigung bei einem Notar zu hinterlegen. Dies ist aber mit Kosten verbunden. Alternativ kann eine vertrauenswürdige Person für die Übernahme der Bevollmächtigung gewählt werden. Die Wahl sollte jedoch gut durchdacht werden.

Bevollmächtigung ausstellen als wichtige Entscheidung

Eine Bevollmächtigung überträgt einer anderen Person wichtige Befugnisse. Die Gründe, aus denen Bevollmächtigungen ausgestellt werden, können sehr vielseitig sein. Viele Menschen entscheiden sich für eine Patientenverfügung. In dieser wird die Entscheidung über eine medizinische Versorgung an einen Dritten übertragen. Häufig werden diese Bevollmächtigungen von den Eltern an die Kinder übergeben. Aber auch Freunde, Verwandte oder Nachbarn können diese Aufgabe übertragen bekommen. Wichtig ist, dass zu der Person ein wirkliches Vertrauensverhältnis besteht. Wenn die Bevollmächtigung nicht mehr widerrufen werden kann, weil es die Gesundheit nicht zulässt, sind die schriftlich verfassten Entscheidungen nicht mehr rückgängig zu machen.

Vollmacht schriftlich übertragen

Grundsätzlich sollte eine Bevollmächtigung schriftlich an die ausgewählte Person übertragen werden. Bei mündlichen Vereinbarungen ist der Nachweis im Zweifelsfalle nur sehr schwierig zu erbringen. Die handschriftliche Verfassung der Bevollmächtigung ist empfehlenswert. Das Schriftstück sollte mit einem Datum versehen und mit vollem Namen unterschrieben werden. Zeugen können die positive gesundheitliche Verfassung des Ausstellers der Bevollmächtigung schriftlich bestätigen.

Die Übergabe einer Bevollmächtigung sollte sehr gründlich überlegt werden. Dies gilt für jede Vollmacht, unabhängig davon, ob sie im Familien- oder im Freundeskreis ausgestellt wird. Mit der Übertragung sind oftmals sehr wichtige Berechtigungen oder Befugnisse verbunden. Eine gründliche Überlegung, wem diese Entscheidungen anvertraut werden können, sind sehr wichtig. Im Zweifelsfalle kann ein Anwalt beratend zur Seite stehen oder die Vollmacht wird bei einem Notar hinterlegt.