Alles als Zulieferer ausführen, was geäußert werden kann
Geringere Kosten und planerische Freiheit: Die Arbeit mit freien Mitarbeitern bietet zahlreiche Vorteile. Bei Auftragsspitzen, Sonderprojekten und für den zeitweisen Einsatz setzen daher viele Unternehmen auf Freelancer. Folgende Aspekte gilt es bei Verträgen für freie Mitarbeit zu beachten.
Vertrag für freie Mitarbeit wie Arbeit mit Freelancern
Flexibler Einsatz, keine Zahlung von Sozialabgaben, in der Regel keine Kündigungsfristen: Die Gründe, weshalb Unternehmen, vor allem in bestimmten Branchen, die Arbeit mit freien Mitarbeitern schätzen, sind zahlreich. Einen Vertrag für die freie Mitarbeit sollte man dennoch unbedingt aufsetzen. Hier ist nicht nur die Entlohnung festgelegt, sondern auch weitere Punkte wie Reisekosten, Nutzungs- und Urheberrechte oder Schweigevereinbarungen. So sollten alle geforderten Leistungen des Freelancers ebenso wie die Dauer des Einsatzes exakt beschrieben werden. Die Vergütung – pro Stunde, Tag, Zeichen oder Woche – sowie, vor allem bei sensiblen Projekten, die Schweigepflicht sind weitere Punkte, die zwingend in den Vertrag für freie Mitarbeit hineingehören. Bei Fragen zum Verfassen des Freelancer-Vertrags wenden Sie sich vorsichtshalber an einen Anwalt.
Freelancer und Scheinselbstständigkeit
Typische Branchen für die Arbeit mit Freelancern sind PR-, Event- und Werbe-Agenturen sowie Verlage, die für einzelne Projekte freie Mitarbeiter engagieren. Auch in der Gastronomie und im Kunst- und Kulturbetrieb ist die Arbeit mit Freelancern üblich. Neben zahlreichen Vorteilen gibt es auch Nachteile: Ein neuer Freelancer muss sich immer erst in die Besonderheiten des Unternehmens einarbeiten, bevor er die volle Leistung bringen kann. Unabhängig davon, was im Freelancer-Vertrag steht, ist zudem der Grat vom Freelancer zur Scheinselbstständigkeit schmal: ist der freie Mitarbeiter von nur einem Arbeitgeber abhängig und führt zudem die gleichen Arbeiten aus wie die festangestellten Mitarbeiter, kann ein „Quasi-Arbeitsverhältnis“ entstehen. Das kann für das Unternehmen böse Folgen haben: Stellen Finanzamt oder Sozialversicherung fest, dass es sich um eine Scheinselbstständigkeit handelt, können sie Sozialversicherungsbeiträge nachfordern. Häufig wird auch eine Strafe fällig.
Bei der Arbeit mit Freelancern sollte unbedingt ein Vertrag aufgesetzt werden. Der Grat zur Scheinselbstständigkeit ist bei der Arbeit mit Freelancern schmal – keinesfalls sollte dieser von nur einem Arbeitgeber abhängig sein.