ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allen Verträgen, die zwischen Unternehmen geschlossen werden, liegen die sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Es gibt gesetzliche Standardformulierungen für die unterschiedlichen Geschäftszweige, die somit zu einer einheitlichen und vereinfachten Abwicklung von Rechtsgeschäften beitragen.
Sie werden einseitig von dem Anbieter der Ware oder Dienstleistung festgelegt und sind für den Verbraucher (Verwender) verbindlich. Sie müssen verständlich formuliert sein und den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch findet sich in § 305 BGB, Abs. 1 folgende Definition: “Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt.“
In den AGBs sind beispielsweise die Zahlungs- und Lieferbedingungen, Angaben zur Vertragslaufzeit und Vertragskündigung sowie Hinweise zu Haftungsbeschränkungen und die Bezugnahme auf den Gerichtsstand bei etwaigen Rechtsstreitigkeiten enthalten.
Auch Verträge, die wir als Verbraucher abschließen, beispielsweise Kaufverträge, Verträge über Dienstleistungen, aber auch Miet- und Darlehensverträge, enthalten diese auch unter dem Namen „Kleingedrucktes“ bekannten Bestimmungen. Zum Schutz der Verbraucher greifen hier allerdings gesetzliche Einschränkungen. Beispielsweise müssen Verbraucher in diesem Fall auf die AGBs ausdrücklich hingewiesen werden oder diese müssen in zumutbarer Weise bekannt gegeben werden. Andernfalls sind derartige Verträge unwirksam.
Wie umfangreich diese AGBs sind, hat keine Auswirkungen auf deren Rechtsgültigkeit. Auch eine ausdrückliche Überschrift ist demnach nicht erforderlich.
Weichen die Bedingungen jedoch von den gesetzlichen Standardformulierungen ab und werden stattdessen individuell ausgehandelt, fallen derartige Bestimmungen nicht mehr unter den Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollten die in einem Vertrag angegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksame Klauseln enthalten, beispielsweise im Hinblick auf unzulässige Preiserhöhungen, Mängelhaftung oder übermäßigen Vertragsbindungen, so bleiben die übrigen Vertragsbedingungen wirksam und die unzulässigen Klauseln werden durch die gesetzlichen Vorschriften gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch ersetzt.