Besser ist es Dienste als Ich-AG, dass an der Arbeitslosigkeit zu bleiben
Dienste als Ich-AG anzubieten, erweist sich als eine gute Möglichkeit für Arbeitslose, um einen Nebenverdienst zu erzielen. Dabei kann die nebenberufliche Tätigkeit als Alleinunternehmer mit etwas Glück zum Einstieg in einen neuen Hauptberuf führen.
Freiberufliche Nebentätigkeit für Arbeitssuchende
Arbeitslose dürfen neben der Arbeitssuche auch Dienste als Ich-AG anbieten. Einerseits können sie dadurch ihr Einkommen aufbessern, andererseits eröffnet die selbstständige Tätigkeit neue Berufsperspektiven. Bei der Ausübung einer freiberuflichen Beschäftigung gelten für Arbeitslose jedoch gewisse Einschränkungen. Die Dienste als Ich-AG dürfen nicht mehr als 15 Stunden pro Woche in Anspruch nehmen. Ansonsten gilt diese Tätigkeit nicht mehr als eine nebenberufliche Beschäftigung, sondern wird dem Haupterwerb zugeordnet. Zudem müssen die Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Dieser Verdienst wird auch auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Für Arbeitslose, die nebenberuflich als selbstständige Unternehmer arbeiten wollen, empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt, der am besten über die Pflichten und Rechte der freiberuflichen Arbeitssuchenden aufklären kann.
Durch Dienste als Ich-AG zu einem neuen Berufsleben
Bei der Art der nebenberuflichen Tätigkeit als Freiberufler existieren keine Einschränkungen. Ob als Texter, Fotograf, Grafiker oder Übersetzer – zur Auswahl stehen viele Berufe, die je nach Wunsch und Talent ausgeübt werden können. Die freiberufliche Tätigkeit gehört aber nicht zu den gewerblichen Beschäftigungen. Die freien Berufe werden auf der Grundlage schöpferischer Begabung oder besonderer beruflicher Qualifikation ausgeübt und bestehen in der fachlich unabhängigen und eigenverantwortlichen Erbringung von Dienstleistungen. Bei den freien Berufen sind sogenannte Katalogberufe festgelegt, die den Arbeitslosen zur Auswahl stehen. Wenn man bei der Ausübung einer dieser freiberuflichen Tätigkeiten feststellt, dass einem dieser Beruf gut liegt, kann man durch die nebenberufliche Beschäftigung eine Unternehmensgründung als Arbeitssuchender anstreben. Vor dem Start in einen Haupterwerb lohnt es sich, durch die nebenberufliche Tätigkeit Kontakte und Geschäftsverbindungen aufzubauen. So gelingt der spätere Einstieg in das freiberufliche Leben viel einfacher.
Arbeitslose dürfen parallel zur Arbeitssuche auch Dienste als Ich-AG anbieten. Die freiberufliche Beschäftigung kann bis zu 15 Stunden pro Woche beanspruchen und stellt somit eine nebenberufliche Tätigkeit dar, die meistens zur Aufbesserung des Einkommens dient. Die Zeit der Arbeitslosigkeit bei gleichzeitiger Erbringung von freiberuflichen Diensten lässt sich aber auch als Vorbereitung auf eine Zukunft als Alleinunternehmer nutzen oder Kontakte in eine neue Festanstellung knüpfen.