Büroflächen zur Untermiete – sinnvoll oder riskant?

Gerade kleinere Unternehmen, Freelancer oder Außendienstmitarbeiter sind mit der Kapazität ihrer Büroräume oft zu üppig ausgestattet. Es bietet sich an, einen Teil der Räume zur Untermiete freizugeben. Kenntnis über rechtliche Bedingungen eliminiert Risiken und schafft Win-win-Situationen.

Büroflächen zur Untermiete: Optimalen Mieter finden

Sofern der Hauptmietvertrag eine Untervermietung gestattet, kann man über Onlineportale oder Geschäftsempfehlungen interessierte Mieter finden. Wer selbst sucht, hat den großen Vorteil, den Mieter auswählen zu können. Sympathie oder eine Tätigkeit in ähnlichen Geschäftsfeldern kann eine wichtige Rolle bei der Entscheidungsfindung spielen. Oft werden Küche, Empfangsraum oder Konferenzräume gemeinsam genutzt, dies führt zu einer zusätzlichen Kostenersparnis, erfordert aber auch spezifische Absprachen. Auch das technische Equipment oder Firmenparkplätze können allen Mietern zur Verfügung stehen. Klare Absprachen, ein offenes Miteinander und ein durchdachter Mietvertrag sind die besten Voraussetzungen für ein entspanntes und funktionierendes Mietverhältnis.

Mietausfälle vermeiden

Da der Hauptmieter für Schäden und letztlich auch Mietausfälle des Untermieters haftet, ist ein entsprechender Vertrag bei der Vermietung von Büroflächen zur Untermiete unbedingt erforderlich. Im Falle einer Befristung der Mietdauer muss auch diese schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden. Exakte Absprachen über gemeinschaftliche Nutzung von Räumen oder Büroinventar sollten schriftlich fixiert werden, um vor Überraschungen geschützt zu sein. Die Aufteilung der Mietnebenkosten sollte bereits im Mietvertrag verhandelt und festgehalten werden. Die Anzahl der Mitarbeiter des Untermieters sind ein wichtiger Faktor bei der Verursachung von Nebenkosten. Der Untermietvertrag sollte detailliert ausgearbeitet sein, um den Unsicherheitsfaktor zu minimieren.

Büroflächen zur Untermiete abzugeben, bringt beiden Parteien erhebliche finanzielle Vorteile, da neben den Mietkosten auch andere Fixkosten aufgeteilt werden. Oft ist auch ein Erfahrungsaustausch unter Selbstständigen oder eine Präsenz in den Büroräumen während der eigenen Urlaubszeit positiv zu bewerten. Wer sich bei der Vertragsgestaltung unsicher ist, sollte auf jeden Fall den Rat eines erfahrenen Juristen einholen.