Dienstleistungen richtig in Rechnung stellen

Wer seinen Kunden Dienstleistungen in Rechnung stellt, muss große Sorgfalt walten lassen. Gerade unerfahrene Freiberufler machen an dieser Stelle oft gravierende Fehler. Hat sich ein solcher einmal eingeschlichen, kann der Kunde die Bezahlung verweigern – und das auch noch zu Recht.

Dienstleistungen wie veranschlagt berechnen

Ein Kostenvoranschlag ist unverbindlich – auch, wenn er von einem Freiberufler erstellt wurde. Abweichungen von zehn bis 15 Prozent sind erlaubt. Größere Abweichungen müssen dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt werden – und das bedeutet Ärger. Also heißt es, schon beim Kostenvoranschlag richtig kalkulieren. Dazu ist zunächst die benötigte Zeit für die Dienstleistung wichtig. Denn: Ein Freiberufler muss schließlich von seiner Tätigkeit leben können. Dafür ist es notwenig, sich ein Bild davon zu machen, was an einem Tag verdient werden muss. Abhängig davon kann der Stundensatz kalkuliert werden. Wenn der Freiberufler dann noch ein realistisches Bild vom Aufwand hat, kann er den Kostenvoranschlag erstellen.

Die Rechnung korrekt stellen

Die allgemeinen Regeln verlangen, eine Leistung in Art und Umfang zu beschreiben. Konkret bedeutet das: Der Kunde muss die Leistung zuordnen und nachprüfen können. Werden häufig die gleichen Dienstleistungen erbracht, sind Sammelbezeichnungen erlaubt. Allerdings gilt auch hier: So genau wie möglich arbeiten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Freiberufler mit seinem Kunden einen Rahmenvertrag geschlossen hat – zum Beispiel über die Wartung einer Computeranlage. Dann muss nicht jede einzelne Tätigkeit aufgeführt werden. Allerdings: Ort und Zeit der erbrachten Leistung müssen aus der Rechnung hervorgehen. Ist die Rechnung korrekt gestellt, wird der Kunde nicht lange auf die Bezahlung warten lassen.

Es ist wichtig, dem Kunden mit dem Kostenvoranschlag ein realistisches Bild zu vermitteln – und die Kosten wie veranschlagt abzurechnen. Dabei ist aber zu bedenken, dass der Freiberufler leben können muss. Preisdumping ist in jedem Fall schädliche Selbstausbeutung. Um keinen Ärger bei der Bezahlung zu riskieren, muss die Rechnung korrekt erstellt werden. Weist sie Fehler auf, kann sie der Kunde verweigern.