Ein Urlaubappartement gut vorzubereiten, bevor es zu mieten

Mit der Vermietung von Urlaubappartement lässt sich sehr gut ein zusätzliches Einkommen schaffen. Nicht umsonst gilt das im Volksmund oft als Betongold bezeichnete Wohneigentum als sichere und lukrative Geldanlage. Doch wie kann man seine Ferienwohnung richtig verwalten?

Wohnungsvermietung als Garant für stetige Einnahmen

Wer eine Urlaubappartement sein Eigen nennt, kann sich glücklich schätzen. Einerseits steht das Urlaubsdomizil zur eigenen Nutzung zur Verfügung und auch Freunde oder Familienangehörige sind dort gerne zu Gast. Andererseits sorgt dieses Vermietungsobjekt für ein zusätzliches Einkommen neben dem Arbeitslohn oder der Rente.

Doch eine Urlaubappartement möchte gut verwaltet werden, damit stets alles reibungslos verläuft. Schließlich ist nur eine dauerhaft vermietete Wohnung ein Garant für stetige Einnahmen. Da ist es wichtig, dass dem Besitzer die anstehenden Verwaltungsaufgaben nicht über den Kopf wachsen.

Urlaubappartement selbst verwalten oder verwalten lassen?

Eigentümer von Ferienappartments haben hinsichtlich der Verwaltung ihrer Urlaubsdomizile zwei Möglichkeiten. Sie können diese Aufgabe selbst in die Hand nehmen oder eine professionelle Verwaltungsagentur beauftragen. Die Vergabe der Verwaltungsaufgaben an eine Agentur hat den Vorteil, dass man sich als Eigentümer nicht mehr um die Verwaltung kümmern muss. Nachteilig ist, dass die Ausgaben für die Leistungen der Agentur den Gewinn aus der Vermietung schmälern.

Bei der Selbstverwaltung fallen solche Kosten hingegen nicht an und der Gewinn ist höher. Dem gegenüber steht natürlich, dass sich der Eigentümer selbst um seine Urlaubappartement kümmern muss. Auch das Aufsetzen eines Mietvertrags muss dann selbst übernommen werden.

Vermieter müssen entscheiden, ob sie ihre Urlaubsdomizile selbst verwalten oder ob sie diese Aufgabe an eine Agentur vergeben. Bestehen in diesem Zusammenhang hinsichtlich der Vermietungsverträge oder – im Falle der Vergabe an eine Verwaltungsagentur hinsichtlich der Dienstverträge –  rechtliche Bedenken, sollte ein Anwalt zurate gezogen werden.