Einen Schuldschein im richtigen Format verfassen

Wer privat Geld an Verwandte oder Bekannte verleiht, schließt damit einen schuldrechtlichen Vertrag nach Bürgerlichem Recht ab. Früher war es ganz normal, auf diese Weise Geld zu leihen und Zahlungsschwierigkeiten zu überbrücken. Heute spielt die Geldbeschaffung per Schuldschein eine eher untergeordnete Rolle.

Der Schuldschein, ein Relikt aus einer früheren Welt?

Der Finanzmarkt bietet ausreichend professionelle und maßgeschneiderte Angebote, außerdem fällt es vielen Menschen schwer, näherstehende Personen um Geld zu bitten, da sie damit Ihre Zahlungsschwierigkeiten offen legen. Trotzdem gibt es ihn noch und wenn man unter Verwandten oder Bekannten Geld verleihen möchte, sollte man zur beiderseitigen Sicherheit auf die Ausstellung eines Schuldscheines bestehen. Es handelt sich dabei sogar um ein geldwertes Zahlungsmittel, welches auch weitergegeben beziehungsweise verkauft werden kann. Dies muss der Schuldner hinnehmen und fortan an einen neuen Gläubiger zahlen.

Benötigt ein Schuldschein eine bestimmte Form?

Da er eine Urkunde darstellt, bedarf der Schuldschein unbedingt der Schriftform. Mit vollständigen Namen und Anschriften sind sowohl der Gläubiger, als auch der Schuldner eindeutig zu benennen. Optional und zur beiderseitigen Sicherheit können auch die Ausweisnummern beider Parteien mit aufgenommen werden. Ein Grund für die Verschuldung muss nicht angegeben werden, sehr wohl aber die Schuldsumme und der Rückzahlungstermin beziehungsweise die Anzahl und Höhe der Raten. Last, but not least: Auf keinen Fall die Unterschriften vergessen. Das Original verbleibt beim Gläubiger, der Schuldner erhält in der Regel eine Zweitschrift. Dieser sollte jedoch auch alle Zahlungsnachweise (Quittung, Kontoauszug) für einen eventuellen Streitfall gut aufbewahren.

Wer die bürokratischen Vorgänge eines Bankkredites scheut und kurzfristig Geld benötigt, kann durchaus mit einem Kredit von Bekannten und Freunden gut bedient sein. Bei gegenseitiger Absicherung stellt das Verleihen von Geld im Verwandten- und Bekanntenkreis kein Problem dar und sollte das Verhältnis nicht belasten. Deshalb muss man immer an den Schuldschein denken und ihn so gestalten, dass er im Zweifelsfall rechtsgültig ist.