Die gute Vereinbarung der Geschäftspartner macht den Erfolg einer Franchise

Der Franchise-Vertrag regelt die Rahmenbedingungen, die für beide Geschäftspartner relevant sind. In ihm werden alle Rechte und Pflichten der Parteien festgehalten, damit es später nicht zu Unstimmigkeiten kommt. Wichtig ist, im Anhang alle Dienstleistungen mit aufzunehmen.

Welche Punkte beinhaltet der Vertrag?

In einem Kooperationsvertrag der Franchiseparteien wird der Umfang der Nutzung einer Dienstleistung, einer Marke oder einer Produktgruppe festgehalten.
Hierbei stellt der Franchisegeber sein Geschäftskonzept, sein Know-how in einem Handbuch, das Marketing und eventuell die Buchhaltung zur Verfügung. Er hilft dem Geschäftspartner Fuß zu fassen und steht ihm besonders in der Anfangsphase mit Rat und Tat und später mit Schulungen zur weiteren Entwicklung des Unternehmens zur Seite.

Der Franchisenehmer braucht sich also nicht um das Drumherum zu sorgen und kann mit seinem Geschäft sofort starten. Im Gegenzug zahlt er eine festgelegte Summe und verpflichtet sich, die vereinbarten Vorgaben einzuhalten und Alleingänge ohne Absprache mit dem Franchisegeber zu unterlassen.

Was ist im Franchise-Vertrag zu beachten?

Da der Kooperationsvertrag für beide Parteien bindend ist, ist es wichtig, in ihm alle Rechte und Pflichten der beiden Geschäftspartner genau festzuhalten. Der Vertrag beinhaltet die Nutzungsrechte an Marken, Patenten und Mustern des Franchisegebers.

Außerdem regelt er den Umfang des Vertragsgebietes, der Schulungsveranstaltungen, des Marketings und der Buchführung. Wichtig ist, im Anhang alle Dienstleistungen aufzunehmen, die miteinander vereinbart wurden. Da es zum Beispiel in Deutschland kein gesetzlich geregeltes Franchiserecht gibt, ist der Franchise-Vertrag die einzige Absicherung, die beide Geschäftspartner haben. Im Zweifelsfalle sollte ein kompetenter Anwalt konsultiert werden.

Wer ein Franchiseprojekt angehen möchte, ist gut beraten, sich vorab über die unterschiedlichen Punkte einer solchen Kooperation zu informieren.

Gespräche im Vorfeld vermeiden böse Überraschungen und ein gut ausgearbeiteter Franchise-Vertrag legt den Grundstein für eine zufriedene Geschäftsbeziehung für beide Geschäftspartner.