Eine Geheimhaltungsvereinbarung schafft Vertrauen
Wenn es um Informationen geht, welche man im Zuge der Zusammenarbeit mit anderen teilen muss, ist es oftmals nötig, eine sogenannte Geheimhaltungsvereinbarung zu unterzeichnen. Damit man rechtlich auf der sicheren Seite steht, müssen diese Verträge rechtskräftig formuliert sein.
Mit der Geheimhaltungsvereinbarung wird Vertrauen schriftlich fixiert
Wer mit anderen Menschen zusammenarbeitet, muss Informationen teilen, oft auch solche, die vertraulich zu behandeln sind. Doch gerade bei bisher unbekannten Partnern kann man nur schwer vorhersehen, wie diese es mit der Vertraulichkeit halten. Eine unterschriebene Geheimhaltungsvereinbarung stellt sicher, dass die weitergegebenen Informationen nicht für Dritte zugänglich gemacht werden. Wer einen solchen Vertraulichkeitsvertrag unterschreibt, versichert also, dass er über Informationen oder Unterlagen, die ihm im Zuge der Zusammenarbeit übergeben werden, Stillschweigen bewahrt. Aus diesem Grund wird eine Geheimhaltungsvereinbarung oft auch Vertraulichkeitsvereinbarung oder Verschwiegenheitsvereinbarung genannt. Darin wird das erwartete Vertrauen schriftlich fixiert. Dies findet zum Beispiel bei Verhandlungen über Patente Anwendung, aber auch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder zwischen Unternehmen und ihren Zulieferern sowie bei Unternehmenszusammenschlüssen.
Geheimhaltungsvereinbarungen rechtssicher formulieren
Im Gegensatz zum sogenannten Betriebsgeheimnis, das im Gesetz verankert ist, besteht bei einer Geheimhaltungsvereinbarung Vertragsfreiheit. Jeder kann also einen solchen Geheimhaltungsvertrag schließen. Allerdings sollte das Schreiben wasserdicht und rechtssicher formuliert sein, um später keine Schlupflöcher zuzulassen. Eine Verschwiegenheitsvereinbarung sollte in jedem Fall beide Vertragsparteien aufführen und die geheim zu haltenden Informationen benennen oder näher definieren. Auch Informationen, die von der Geheimhaltung ausgeschlossen werden sollen, sollten festgehalten werden. Abschließend sind auch die Dauer der Geheimhaltung sowie etwaige Strafzahlungen und Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Vertraulichkeitserklärung festzuhalten.
Wer sich der Verschwiegenheit seiner Geschäftspartner und Mitarbeiter versichern möchte, sollte bestenfalls einen juristisch korrekt formulierten Vordruck für eine Geheimhaltungsvereinbarung verwenden. In diesen müssen nur noch die jeweiligen persönlichen Angaben eingefügt werden, was das Erstellen einer solchen Vereinbarung wesentlich vereinfacht. Bei Zweifeln ist es ratsam, einen Fachanwalt zurate zu ziehen, um die Geheimhaltungsvereinbarung vor der Unterschrift durch die beiden Vertragsparteien noch einmal prüfen zu lassen.