Schuldscheine und Schecks als Zahlungsmittel?
Um Rechnungen zu begleichen, gibt es viele Möglichkeiten. Wer das Geld für eine Zahlung nicht sofort zur Verfügung hat, kann versuchen, einen Aufschub zu erlangen. Ein Scheck ist schnell ausgestellt und wird vielleicht nicht sofort eingelöst. Wie wirkt im Gegensatz dazu ein Schuldschein, um die Forderung zu bezahlen? Kann man damit genauso leicht Rechnungen begleichen?
Wie funktioniert ein Scheck?
Ein Scheck ist ein gültiges Zahlungsmittel, das von den Banken blanko an ihre Kunden herausgegeben wird. Um den Scheck zu benutzen, werden vom Kontoinhaber die auszuzahlende Summe und der Empfänger eingetragen. Mit einer persönlichen Unterschrift gibt man die Zahlung frei. Will man damit eine Rechnung begleichen, bekommt der Gläubiger den Scheck ausgehändigt, den er dann bei seiner Bank einlösen kann. Wer glaubt, mit einem Scheck die Zahlung aufschieben zu können, irrt sich allerdings: Sobald er unterzeichnet und übergeben wurde, kann der neue Besitzer das Geld umgehend einfordern. Möchte man zum Bezahlen einen Aufschub erwirken, ist ein Schuldschein sicherer.
Kann man mit Schuldscheinen Rechnungen begleichen?
Man kann mit Schuldscheinen nur dann Rechnungen begleichen, wenn der Gläubiger diese annimmt. Sie gelten nicht als offizielles Zahlungsmittel, sondern gestalten einen Vertrag zwischen zwei Parteien. Schuldscheine werden dabei nicht nur verwendet, um Rechnungen zu begleichen, sondern auch für die Absicherung von Darlehen oder geborgten Gegenständen. Der Inhalt ist frei verhandelbar. Man sollte darin die Summen, den Zeitpunkt für die Rückzahlung und eventuelle Zinsen und Sicherheiten notieren. Bei größeren Beträgen lohnt es sich, einen Anwalt zu befragen oder mit der Formulierung zu beauftragen. Im Falle eines Zahlungsverzugs muss der Gläubiger seine Forderungen erst einklagen. Er kann nicht wie bei einem Scheck einfach zur Bank gehen und das Geld abheben.
Ob man zum Begleichen von Rechnungen einen Scheck oder einen Schuldschein verwendet, hängt von beiden Vertragsparteien ab. Ein Scheck muss als Zahlungsmittel akzeptiert werden. Bei einem Schuldschein muss der Gläubiger dem Verfahren zustimmen und hat eventuell Nachteile beim Eintreiben der Forderungen.