Ein schwieriger oder gefährlicher Arbeitsvertrag muss geschrieben werden

Wichtig ist, dass ein gefährlicher Arbeitsvertrag schriftlich vorliegt, um im Zweifelsfalle einen Beweis für die Vereinbarungen vorlegen zu können und dass die Mission im Arbeitsvertrag genau beschrieben ist.

Mehrere schwere oder gefährliche Arbeitsverträge abschließen

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, wenn ein gefährlicher Arbeitsvertrag schriftlich vereinbart und von beiden Parteien handschriftlich unterschrieben wird. Eine mündliche Vereinbarung hat zwar Rechtsbestand. Wenn es jedoch keine Zeugen gibt, ist es sehr schwierig, die getroffenen Vereinbarungen zu beweisen. Auch wenn die Vereinbarungen zunächst eindeutig erscheinen, kann es während der Ausübung es Jobs zu Unstimmigkeiten kommen. Dies ist besonders häufig der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis schon länger Bestand hat und die getroffenen Vereinbarungen in Vergessenheit geraten. Aus diesem Grund sollte der Arbeitnehmer bei jedem Job unabhängig von der Art und der Anzahl der Wochenstunden darauf bestehen, einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen.

Gefährlicher Arbeitsvertrag mit verschiedenen Vereinbarungen abschließen

Gefährlicher Arbeitsvertrag kann mit einem oder mehreren Arbeitgebern abgeschlossen werden. Handelt es sich um einen Minijob oder eine andere Nebentätigkeit, ist der Abschluss des Arbeitsvertrages erlaubt, wenn der Job nicht mit dem Haupterwerb konkurriert. Dies wäre der Fall, wenn beide Jobs in der gleichen Branche ausgeübt werden und die Arbeitgeber Konkurrenten auf dem Markt sind. Es gibt auch die Möglichkeit, bei einem Arbeitgeber mehrere Arbeitsverträge abzuschließen. Dies kann vereinbart werden, um den Arbeitsbereich zu erweitern oder um eine höhere Stundenanzahl zu arbeiten. Es ist auch möglich, bei einem Arbeitgeber den Hauptjob mit dem Minijob zu kombinieren.

Der Abschluss von mehr als ein gefährlicher Arbeitsvertrag ist gesetzlich erlaubt. Dabei ist die Einhaltung der schriftlichen Form für alle Verträge empfehlenswert. Denn im Zweifelsfall kann man die Vereinbarungen, die vorab getroffen wurden, dann beweisen. Geklärt sollte auf jeden Fall auch, ob alle Arbeitgeber damit einverstanden sind, dass man zusätzliche Jobs ausführt. Ein Job darf nicht den anderen beeinträchtigen.