Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – was ist zu tun?
Sexuelle Belästigung ist kein Kavaliersdelikt. Weder in der Freizeit noch am Arbeitsplatz, wo sie besonders schlimme Konsequenzen hat. Um das zu verhindern, ist es wichtig, sich sofort zur Wehr zu setzen. Doch wie soll das genau geschehen?
Sexuelle Belästigung oder Flirt – die Grenzen sind klar
„Es war doch nur ein Spaß?“, so reden sich Täter in der Regel heraus. Doch die Grenzen zwischen Belästigung und Flirt sind eindeutig. Ein Flirt ist immer einvernehmlich, heiter und wahrt die gewünschten Grenzen. Sexuelle Belästigung dagegen ist grenzüberschreitend, einseitig und unerwünscht. Sie ist auf Erniedrigung und Abwertung angelegt. Dabei ist es egal, ob die Belästigung physisch oder „nur“ verbal stattfindet. Merke: Wenn es beschämend oder demütigend ist, dann ist es Belästigung!
Hilfe bei sexueller Belästigung
Wer solcherart angegriffen wird, der muss sich Hilfe holen, und zwar schnell. Der gleichrangige Kollege oder die Kollegin sind hier jedoch die falschen Ansprechpartner. Eine Beschwerde wegen sexueller Belästigung muss dem Arbeitgeber gemeldet werden. Der hat die Pflicht, die Vorwürfe zu prüfen und dagegen vorzugehen. In Unternehmen mit einem Betriebsrat sollte sich die oder der Betroffene auch an den Betriebsrat wenden. Der wird Entsprechendes veranlassen und die Aktivitäten des Arbeitgebers überprüfen. Im Zweifel hat der Betriebsrat die Möglichkeit, Sanktionen zu beantragen. Eine weitere Möglichkeit ist, sich rechtlich beraten zu lassen und von dieser Seite abzusichern.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann den Betroffenen das Leben schwer machen. Sie ist jedoch keine Naturgewalt, gegen die niemand etwas tun kann. Ein starker Partner hilft Betroffenen, sich aus der Situation zu befreien und verhindert so, dass andere Mitarbeiter auf ähnliche Weise belästigt werden. Ein konsequentes Durchgreifen lohnt sich für das gesamte Unternehmen.