Unerwünscht verbaler Belästigung am Arbeitsplatz

Eine anzügliche Bemerkung, unerwartete Berührungen oder aufgedrängte körperliche Annäherungsversuche – all das sind die vielfältigen Gesichter der sexuellen verbaler Belästigung, die jeden am Arbeitsplatz treffen kann. Auch den Vorgesetzten, der beispielsweise mit unerwünschten Avancen seiner Sekretärin konfrontiert wird.

Verbaler Belästigung am Arbeitsplatz – Was kann man unternehmen?

Wenn man das erste Mal verbaler Belästigung am Arbeitsplatz begegnet, ist man zunächst oft ratlos. War die zufällig scheinende Berührung bei der Übergabe der Papiere nur Zufall? Ist die Einladung zu einem After-Work-Drink wirklich nur kollegial gemeint? Wenn man allerdings das Gefühl hat, unerwünschten Annäherungsversuchen durch Kollegen oder Untergebene ausgesetzt zu sein, kann dies zu einer deutlichen Herabsetzung der Leistungsfähigkeit im Job führen.

Ein Gespräch unter vier Augen hat oft den Nachteil, nicht dokumentiert zu werden und dadurch kaum Beweiskraft zu haben, falls doch ernste gerichtliche Schritte in die Wege geleitet werden müssen. Mit einem Beschwerdebrief, der direkt an den Arbeitgeber gerichtet ist, meldet man das unerwünschte Verhalten in schriftlicher Form.

Der Beschwerdebrief wegen verbaler Belästigung am Arbeitsplatz

Ein Beschwerdebrief enthält neben obligatorischen Angaben zu dem Belästigten auch die Daten der beschuldigten Person. Nach einer detaillierten Schilderung der unerwünschten Annäherungsversuche des beschuldigten Kollegen führt man, falls vorhanden, Zeugen an, die die verbalen oder körperlichen Annäherungsversuche bezeugen können.

Mit dem Datum und einer Unterschrift des Opfers von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz versehen, geht der Beschwerdebrief direkt an den Arbeitgeber. Sollte es nach diesem Beschwerdeschreiben erneut zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz kommen, kann man den Täter auf Unterlassung verklagen und diesen auch strafrechtlich belangen.

Sollte man sich nicht über alle rechtlichen Aspekte im Klaren sein, die für einen Beschwerdebrief wegen verbaler Belästigung am Arbeitsplatz relevant sind, kann man sich an einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt wenden.

Dieser beurteilt nach der Schilderung der unerwünschten Annäherungsversuche durch einen Kollegen die Lage und hilft beim korrekten Aufsetzen des notwendigen Dokuments.