Wie beantragt man Leistungen von der Versicherung?
Ein Versicherungsvertrag soll vor bestimmten Risiken schützen. Üblich sind Sachversicherungen wie Hausratsversicherung, Fahrzeugversicherungen oder Gebäudeversicherungen. Für Personen kann man Risikoversicherungen für Unfälle, Krankheiten und Tod abschließen. Aber was tut man, wenn der Leistungsfall eintritt, um sein Geld von der Versicherungsgesellschaft zu beantragen?
Wann leistet die Versicherung?
Die Versicherungsgesellschaft kommt je nach Vertrag finanziell für einen entstandenen Schaden auf. Eine Ausnahme sind Lebensversicherungen, in welchen Kapital angesammelt wird – hier wird auch ohne Schadensfall nach Ablauf der Versicherung oder bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer der angesammelte Betrag ausgezahlt. Bei Ansprüchen gegenüber der Versicherung muss man eine detaillierte Schadensmeldung machen. Dazu gehören die Beschreibung des Hergangs, der Schäden selbst und Angaben zum Wert der beschädigten Sachen. Fotos sind hilfreich und können mit eingereicht werden. Wer noch Quittungen von den beschädigten Gegenständen besitzt, kann damit nachweisen, was genau zu ersetzen ist. Ab einer bestimmte Summe schicken die Versicherungen einen Gutachter.
Antrag auf Leistung im Versicherungsfall – was ist zu beachten?
In den Antrag auf Leistung durch die Versicherung gehören zunächst Anschrift, Versicherungsnummer und die Angaben zu den beantragten Leistungen. In der Beschreibung des Schadenshergangs muss man sich natürlich an die genauen Fakten halten. Hier kann man durch eine unglückliche Formulierung unter Umständen viel Geld verlieren: Langwierige Prozesse, eine Menge zeitlicher Aufwand und Ärger sind die Folgen. Das ist besonders ärgerlich, wenn man jahrelang in die Versicherung eingezahlt hat und nun ein Leistungsfall eintritt. Um auf der sicheren Seite zu sein, ist es besser, eine Textvorlage von Profis zu benutzen.
Bei Streitigkeiten kann man sich außerdem an den Ombudsmann der Versicherungen wenden. Das unabhängige Gremium kümmert sich um Kundenbeschwerden, welche die Versicherungsgesellschaften betreffen. Im Zweifel sollte man sich immer durch anwaltliche Hilfe beim Aufsetzen des Schreibens unterstützen lassen.