Befugnisse der Unternehmensleitung delegieren – wo sind die Grenzen?

Um reibungslose Abläufe in einem Unternehmen gewährleisten zu können, muss die Unternehmensleitung, besonders was die Zusammenarbeit mit dem Vertriebsbereich betrifft, bestimmte Befugnisse delegieren. Zu diesem Zweck sollten rechtskonforme Delegationsschreiben erstellt werden, um Streitigkeiten und Unsicherheiten zu vermeiden und Haftungsrisiken zu minimieren.

Die Befugnisse der Unternehmensleitung an Mitarbeiter rechtskonform delegieren

Eine effiziente Unternehmensführung zeichnet sich durch zeitnahe, kundenorientierte Entscheidungsfindung aus. Besonders die Schnittstelle zum Vertrieb ist hier beachtenswert, denn dort werden die Umsätze generiert und es entsteht eine direkte Beziehung zum Kunden. Werden Entscheidungsbefugnisse von der Unternehmensleitung im Rahmen ihrer Organisationsverantwortung delegiert, dann muss dies vor dem Hintergrund geltender Rechtsnormen geschehen, um für alle Seiten Rechtssicherheit zu schaffen. Um Probleme und Rechtsstreits zu vermeiden, ist es sinnvoll, die Delegation der Befugnisse der Unternehmensleitung schriftlich zu vereinbaren. Damit sind die Mitarbeiter vor Haftungs- und Abmahnrisiken geschützt und erhalten den nötigen Handlungsspielraum.

Notwendige Inhalte eines Delegationsschreibens

Mitarbeiter können nur dann erfolgreich agieren, wenn sie mit klaren, dauerhaften Befugnissen ausgestattet sind. Werden die Befugnisse der Unternehmensleitung delegiert, müssen die Mitarbeiter rechtsverbindlich wissen, was sie entscheiden dürfen. Rechtskonformität vermeidet Haftungs- und Abmahnrisiken. Die Delegation der Entscheidungsbefugnisse muss lückenlos in einem Delegationsschreiben dokumentiert werden. Die Mitarbeiter, auf die Befugnisse und Verantwortlichkeiten übertragen werden, sollten darin namentlich genannt sein. Besonders Festlegungen zum Inhalt von Verträgen und Unterschriftsbefugnissen müssen klar geregelt werden.

Ein Delegationsschreiben bildet die rechtsverbindliche Grundlage für die Übernahme von Verantwortung. Es kann jedoch lediglich die Ausführungsverantwortung delegiert werden. Der Beauftragte ist verpflichtet, seine Aufgaben rechtskonform zu erledigen, ansonsten kann er persönlich haftbar gemacht werden. Die Unternehmerverantwortung verbleibt jedoch bei der Unternehmensleitung. Sie muss die Kontrolle der Abläufe und die Dokumentation aller Geschäftsvorgänge sicherstellen. Wer sich unsicher ist, ob das Delegationsschreiben rechtskonform verfasst wurde, sollte den fachmännischen Rat eines Anwalts einholen.