Die Probezeit besseres Werkzeug des Direktors der menschlichen Ressourcen
Die vereinbarte Probezeit dient sowohl dem Arbeitnehmer wie auch dem Arbeitgeber dazu sicherzustellen, dass eine langfristige Zusammenarbeit zu beiderseitiger Zufriedenheit möglich ist.
Beide Vertragspartner können während dieser Zeit innerhalb von zwei Wochen das Arbeitsverhältnis beenden.
Probezeit auch bei befristeten Arbeitsverträgen?
Diese Zeit dient der gegenseitigen Absicherung. Besonders wenn ein längerfristiges Arbeitsverhältnis eingegangen wird, ist es sinnvoll zu prüfen, ob die Vorstellungen von Zusammenarbeit vereinbar sind. Bei unbefristeten Arbeitsverträgen darf die Zeit auf Probe maximal sechs Monate betragen.
Andere Vereinbarungen sind ungültig, führen jedoch nicht dazu, dass der gesamte Arbeitsvertrag ungültig wird. Auch bei einem befristeten Arbeitsvertrag wird in der Regel zunächst eine Arbeit auf Probe vereinbart. Diese darf ebenfalls nicht länger als sechs Monate betragen.
War ein Mitarbeiter bereits vorher im Unternehmen beschäftigt, weil er dort seine Ausbildung absolviert hat oder einen befristeten Vertrag hatte, darf keine erneute Probezeit vereinbart werden. Eine Befristung darf nur zwei Mal verlängert werden und längstens zwei Jahre dauern.
Kündigungsfristen während des Arbeitsverhältnisses auf Probe
Innerhalb dieser Zeit haben beide Vertragsparteien die Möglichkeit, schnell Konsequenzen zu ziehen und innerhalb von zwei Wochen das Arbeitsverhältnis zu beenden. Das Enddatum ist in dieser Zeit beliebig, muss also nicht mit dem Monats- oder Quartalsende übereinstimmen.
Der Mitarbeiter muss jedoch vor Ablauf der Probezeit von der Kündigung informiert werden. Gibt es einen Betriebsrat, muss dieser über die Kündigung informiert werden. Wird das nicht beachtet, ist die Kündigung ungültig. Dennoch kann die Kündigung auch ohne Nennung eines Grundes erfolgen.
Die Vereinbarung der Zeit auf Probe dient sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer dazu, die Entscheidung abzusichern. Kommt eine der Parteien zum Entschluss, dass eine Zusammenarbeit nicht langfristig funktionieren wird, kann mit einer Frist von zwei Wochen das Arbeitsverhältnis beendet werden. Danach gilt der gesetzliche Kündigungsschutz.