Einvernehmliche Vertragsauflösung kann freundliche sein
Eine einvernehmliche Vertragsauflösung beendet den Arbeitsvertrag sauber und man vermeidet dadurch Verzögerungen. So mancher Angestellter träumt von einer eigenen Firma. Wer seine Ideen und Wünsche in die Wirklichkeit umsetzen möchte, gelangt früher oder später an den Punkt, wo es nicht mehr möglich ist, die Anstellung aufrechtzuerhalten.
Einvernehmliche Vertragsauflösung hat für beide Seiten Vorteile
Die einvernehmliche Vertragsauflösung hält die Bedingungen für die Beendigung des Arbeitsvertrages fest. Sie hat den Vorteil, dass keine Kündigungsfristen eingehalten werden müssen. Man kann den Austritt aus der Firma so gestalten, dass beide Seiten einen guten Abschluss der Beziehungen erhalten. Der Arbeitgeber wird gerne eine ordentliche Übergabe und eventuell eine Einarbeitung des neuen Kollegen sehen. Falls Kunden in das Start-up mitgenommen werden sollen, muss dies vertraglich sauber geregelt sein. Hier bedarf es unter Umständen Ergänzungen zu Inhalten im ursprünglichen Arbeitsvertrag.
Ein sauberer Ausstieg ist ein besserer Start
Für den Arbeitnehmer kann die einvernehmliche Vertragsauflösung eine bessere Übergangsphase schaffen, als es bei einer normalen Kündigung der Fall wäre. Der Auflösungsvertrag muss aber trotzdem genau unter die Lupe genommen werden – besonders hinsichtlich der Termine. Auf dieser Grundlage ist es einfacher, das Start-up termingerecht ins Leben zu rufen. Vor der Gründung sollte man sich nicht nur um die Geschäftsidee Gedanken machen. Eine Machbarkeitsstudie, Marktforschung, steuerliche und betriebswirtschaftliche Planungen unterstützen die Gründung mit klaren Vorgaben. Es empfiehlt sich, eine Existenzgründerberatung in Anspruch zu nehmen.
Die einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsvertrages gestaltet man schnell und unkompliziert mit einem Auflösungsvertrag. Dabei sollte man genau die gewünschten Bedingungen prüfen und in aller Ruhe mit den beteiligten Parteien verhandeln. Es sind wettbewerbsrechtliche und arbeitsrechtliche Belange zu prüfen. Damit es später keine Streitigkeiten gibt, kann es notwendig sein, zusätzlich einen Anwalt zu konsultieren.