Die Entscheidungsflexibilität des Vorsitzenden einer Ein-Personen-GmbH

Keine andere Gesellschaftsform ermöglicht es einem Unternehmer, einerseits so viel Freiheit zu genießen und andererseits nur beschränkt haften zu müssen, wie die GmbH. Selbst die verhältnismäßig üppige Bürokratie schreckt die meisten Unternehmer nicht ab, um in einer GmbH große Entscheidungsflexibilität zu genießen.

Warum eine GmbH auch bei Einpersonenbetrieben Sinn macht

Nicht mit dem Privatvermögen haften zu müssen, ist für viele Unternehmer der wichtigste Grund, eine GmbH zu gründen. Während die Haftung bei einem Einzelunternehmen schnell zu einer Privatpleite führen kann, bezieht der Geschäftsführer einer GmbH einen ganz normalen Lohn und ist im Gegenzug zu keiner Haftung bei einer Insolvenz der Firma verpflichtet. Auf der anderen Seite ist die Entscheidungsflexibilität in der Ein-Personen-GmbH relativ groß und es können all jene Entscheidungen selbstständig getroffen werden, die der Unternehmer für wichtig erachtet. Dies betrifft zwar hauptsächlich das operative Geschäft, kann sich jedoch auch auf Möglichkeiten wie den Kauf von Aktien erstrecken.

Einschränkungen der Entscheidungsflexibilität

Bei aller Freiheit ohne Haftung darf der Unternehmer freilich keine Entscheidungen treffen, die dem Geschäft des Unternehmens schaden würden. Beispiele hierfür wären ein überzogenes Gehalt für den Geschäftsführer oder die private Beteiligung an einem direkten Konkurrenzunternehmen. Muss die GmbH Insolvenz anmelden und kann ihre Verbindlichkeiten nicht mehr zurückzahlen und es stellt sich zugleich heraus, dass der Geschäftsführer weit überdurchschnittlich verdient hat, kann dies Konsequenzen nach sich ziehen. Je nach Sachlage kann der Unternehmer dann durchaus doch in Haftung genommen werden, zum Beispiel wenn er sich privat auf Kosten der Firma bereichert hat. Also ist der Spielraum des Unternehmers zumindest in diesem Punkt begrenzt.

Eine GmbH belässt dem Geschäftsführer eines Einpersonenunternehmens große Entscheidungsflexibilität, erfordert jedoch auch einen deutlich größeren Aufwand hinsichtlich der Bürokratie. In der Folge muss in jedem Einzelfall entschieden werden, ob es Sinn macht eine GmbH zu gründen oder ob ein Einzelunternehmen nicht doch ausreicht. Dies hängt unter anderem davon ab, in welcher Branche der Unternehmer tätig ist und wie viel Zeit er für die Bearbeitung seiner Abschlussberichte beziehungsweise sonstiger Bürokratie hat.