Geheimhaltungsvereinbarung

Eine Geheimhaltungsvereinbarung (oderauch NDA für den englischenBegriff Non Disclosure Agreement) ist häufig Bestandteileines Vertrages und wird zum Schutz von vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnissen, die möglicherweise zwischen den Vertragsparteien ausgetauscht werden, vor bzw. mitdiesem Vertragabgeschlossen. Es gibt einseitige Vertraulichkeitsverpflichtungen, die nur eine der Vertragsparteien zur Verschwiegenheit verpflichten, aber auch gegenseitige Geheimhaltungsvereinbarungen.

In dieser Vereinbarung sollte der Umfang der Informationen, die alsvertraulich gelten, möglichst genau angegeben werden. In der Regel fallen Angaben über Kunden, Preiskalkulationen, Finanzdaten, Patente und Entwicklungen usw. unter diese Geheimhaltungspflicht.

Allerdings sollte auch festgelegt werden, welche Angaben nicht als vertraulich anzusehen sind, da sie beispielsweise bereits der Öffentlichkeit bekannt sind oder der zur Geheimhaltung verpflichteten Vertragspartei rechtmäßig durch Dritte zugänglich gemacht werden. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass vertrauliche Informationen möglicherweise aufgrund ein ergesetzlichen Verpflichtung offen gelegt oder bestimmten Mitarbeitern bekannt gegeben werden müssen, damit sie ihren beruflichen Verpflichtungen nachkommen können.

In der Geheimhaltungsvereinbarung wird auch definiert, welcher Personenkreis Zugang zu diesen Informationen haben darf und ob und wenn ja, in welcher Form sie gespeichert oder verviel fältigt werden dürfen.

Bei einem Verstoß gegen die Geheimhaltungsvereinbarung wird in der Regel eine angemessene Vertragsstrafefällig, die zwischen den Vertragsparteien vereinbartwird. Auch eine Vertragsauflösung oder Schaden ersatz ansprüche sind möglich, jedoch je nach Art der vertraglichen Situation zwischen den Parteien oder aufg rund des unter Umständen problematischen Nachweiseseines Verstoßes gegen die Geheimhaltungspflicht schwierig durch zu setzen.

In einer Geheimhaltungsvereinbarung wird ferner geregelt, für welchen Zeitraum die Verpflichtung zur Geheimhaltung von vertraulichen Informationen gelten soll. Verständlicherweise liegt es im Interesse der Vertragspartei, die die vertraulichen Informationen weiter gibt, dass diese Vertraulichkeits verpflichtung über das Ende der Vertragslaufzeit hinaus weiterbesteht. Eine konkrete gesetzliche Regelung hier für gibt esnicht ; das BGB gibt für die unterschiedlichen Vertragsmodelle Empfehlungen. Die Vertragsparteien können also im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die für sie angemessenen Regelungen vereinbaren.