Gescheiterte gütliche Einigung: Offizielles Aufforderungsschreiben in die Wege leiten
Heute ist es selbstverständlich geworden, im Internet nach Namen zu suchen. Wenn der eigene Name auf einer Seite im Internet mit etwas in Verbindung gebracht wird, was einem peinlich ist oder schadet, kann dagegen mit einem Aufforderungsschreiben vorgegangen werden.
Hilfe durch den Rechtsanwalt
Jeder Bürger hat das Recht, dass ein Artikel im Internet gelöscht oder anonymisiert wird, der mit seinem Namen im Zusammenhang steht. Dieses „Recht auf Vergessen“ wurde vom Europäischen Gerichtshof 2011 beschlossen. Sollte eine gütliche Einigung mit dem Betreiber der Webseite gescheitert sein, hilft es, einen Rechtsanwalt zu Hilfe zu nehmen. Der Rechtsanwalt wird mit einem Aufforderungsschreiben der Forderung Nachdruck verleihen. Dem Betreiber werden die juristischen Konsequenzen vor Augen geführt, sollte er den eigenen Namen auf seiner Seite stehen lassen.
Das offizielle Aufforderungsschreiben
Das Aufforderungsschreiben muss nach der Gesetzesnovelle vom November 2014 alle für den Beklagten relevanten Informationen in verständlicher Form enthalten. Dazu gehören eine Artikulation der Forderung, der Name des Klägers und eine angemessene Frist. Ebenfalls müssen dem Beklagten die Folgen aufgezeigt werden, was passiert, wenn er die Frist verstreichen lässt. Üblich ist hier der Hinweis, dass der Rechtsanwalt ansonsten den gerichtlichen Weg geht oder diesen seinem Mandanten empfiehlt. Zudem kann der Rechtsanwalt eine Unterlassungserklärung unter Nennung einer sonst fälligen Schadenssumme einfordern, die festhält, dass der Beklagte den Namen des Klägers im Zukunft nicht mehr verwendet.
Erhält der Beklagte das anwaltliche Aufforderungsschreiben, reagiert er in den meisten Fällen, um sich weitere Kosten zu ersparen. Selbstverständlich sollte diese Maßnahme der Unterlassungsaufforderung als Ultima Ratio erst erfolgen, wenn der Beklagte auf Bitte und Forderung nicht reagiert hat. Ansonsten wurde das Recht des Beklagten verletzt, was auch im eventuellen Zivilprozess vom Richter beanstandet werden könnte.