IMPRESSUM FÜR WEBSEITEN LEICHT GEMACHT
In Deutschland herrscht die sogenannte Impressumspflicht. Sie gilt für Betreiber von kommerziellen Webseiten. Jeder, der mit seiner Seite Geld verdient oder Dienstleistungen anbietet, muss seine Adressdaten auf die Seite stellen. Das klingt einfach, ist jedoch im Detail komplizierter.
Denn auch private Seiten, in denen man seinen Freunden die Bilder seiner Kinder oder des letzten Urlaubs zeigen will, sind kommerziell, sobald man ein Werbebanner schaltet. Auch private Blogs, die an einem sogenannten Affiliate-Programm teilnehmen, sind kommerziell.
Wer Zweifel hat, ob seine Seite unter die sogenannte Anbieterkennzeichnung fällt, sollte sich immer an einen Anwalt wenden.
Welche Berufsgruppen sind von der Anbieterkennzeichnung betroffen?
Es sind nicht nur online-Händler, die genaue Angaben zum Betreiber einer Webseite machen müssen. Auch Journalisten fallen unter die gesetzliche Bestimmung, ein Impressum für Webseiten anzugeben.
Im Rundfunkstaatsvertrag ist geregelt, dass journalistisch-redaktionelle Inhalte, die zur Meinungsbildung beitragen können, ein Impressum benötigen. Mit diesem Paragraphen kann praktisch jeder Blogger als Journalist eingeordnet werden und braucht somit ein Impressum. Kurz gesagt, lieber Adresse und Namen angeben als eine Abmahnung zu riskieren.
Denn in den letzten Jahren sind tausende von Verstößen gegen die Impressumspflicht mit Geldbußen belegt worden. Allerdings ist die Rechtssprechung selbst sich auch nicht einig. Nicht alle Abmahnungen wurden vor Gericht bestätigt und führten tatsächlich zu einer Geldbuße.
International tätige Betreiber brauchen Rechtssicherheit
Gerade Geschäftsleute, die in verschiedenen Ländern Webseiten betreiben, sind sich oft nicht sicher über den Aufbau und Inhalt eines Impressums. Auch wo der Vermerk angebracht werden soll, ist nicht immer klar.
Unsere rechtlich abgesicherten Dokumenten sind eine Alternative zum oft sehr teuren Anwaltstermin. Wir bieten unseren Kunden wasserdichte Informationen an, die wir genau auf die Bedürfnisse der jeweiligen Webseite abstimmen. Nicht jeder Unternehmer möchte seine Firmenadresse allzu offensichtlich platzieren.
Die Folge: Der User kann das Impressum für Webseiten nicht zur Kenntnis nehmen. Das verstößt wiederum gegen das Gesetz, denn ein Impressum muss jederzeit verfügbar sein und leicht zu erkennen.
Deswegen ist ein eigener Menüpunkt sinnvoll, der ganz unten auf der Seite angelegt wird. Wir finden gemeinsam mit unseren Kunden ein Lösung, die auf die Optik der jeweiligen Seite zugeschnitten ist und dennoch alle rechtlichen Verfügungen einhält. Und dies ohne einen aufwändigen Termin beim Anwalt.