Nicht zögern einem Nahestehenden eine Vollmacht zu erteilen, aber gleichzeitig etwaige Entwicklungen im Auge behalten
Jemand anderen zu bevollmächtigen, bei Bedürftigkeit das eigene Leben zu regeln, ist für viele Menschen ein schwieriger Schritt, auch aus Angst vor etwaigem Missbrauch. Wer es jedoch versäumt, rechtzeitig eine Vollmacht zu erteilen oder eine Verfügung zu erlassen, der hat später das Nachsehen.
Rechtzeitig eine Vollmacht erteilen ist sinnvoll
Wer beschäftigt sich schon gerne damit, dass man womöglich irgendwann einmal nicht mehr in der Lage sein wird, die eigenen Angelegenheiten zu regeln? Und dann ist da noch die Angst vor Missbrauch von Vollmachten: Was wenn der Bevollmächtigte einen hintergeht? Wer allerdings plötzlich hilfsbedürftig wird und weder mit einer Vorsorgevollmacht noch mit einer Betreuungsverfügung vorgesorgt hat, dem wird schließlich gerichtlich eine Betreuungsperson zugewiesen. Dieser Prozess dauert lange und wird von vielen Menschen als äußerst entwürdigend empfunden. Schlimmstenfalls muss man den Rest seines Lebens mit einer Betreuungsperson leben, der man selbst keine Vollmacht erteilt hätte.
Keine Angst vor Missbrauch
Wem man im Falle einer entsprechenden Bedürftigkeit die Vollmacht erteilt, sollte gut überlegt sein. Es sollte eine Person sein, der man sehr vertraut. Um Missbrauch zu vermeiden, ist es zudem wichtig, etwaige ungünstige Entwicklungen ernst zu nehmen. Denn die Vorsorgevollmacht lässt sich durchaus widerrufen. Wer plötzlich Bedenken hat, dass der Bevollmächtigte doch nicht so vertrauenswürdig ist, sollte sich Hilfe bei einem Anwalt suchen. Wem eine Vorsorgevollmacht trotzdem zu heikel ist, der kann auch bloß eine Betreuungsverfügung erlassen. Während man bei der Vorsorgevollmacht, einen Vertrauten erwählt, der einen in rechtlichen und finanziellen Belangen vertritt, wird bei der Betreuungsverfügung lediglich angegeben, wen das Gericht als Betreuungsperson erwägen soll.
Keine Vorsorge für den Fall einer Bedürftigkeit zu treffen, ist allemal die schlechteste aller möglichen Optionen. Einem etwaigen Missbrauch kann man entgehen, indem man seine Vertrauten gut im Blick behält und bei ungünstigen Anzeichen die erteilte Vollmacht widerruft. Wer ganz sicher gehen will, erlässt statt einer Vorsorgevollmacht nur eine Betreuungsverfügung.