Trennung mit Aufhebungsvertrag ?
Falls sich der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einig sind, so können sie gemeinsam und abgestimmt auf den Einzelfall die Einzelheiten für einen Aufhebungsvertrag ausarbeiten und damit in beiderseitigem Einverständnis den Arbeitsvertrag auflösen.
Was ist ein Aufhebungsvertrag ?
Es handelt sich dabei um ein in schriftlicher Form abgefasstes Dokument zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, mit dem das Arbeitsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen beendet wird. Da dies dann eine neue Vereinbarung zwischen den Parteien darstellt, muss keine der beiden Seiten eine gesetzliche Kündigungsfrist einhalten, denn man legt das endgültige Ende des Arbeitsvertrages in dem neuen Vertrag neu fest. Auch andere finanzielle und organisatorische Fragen, die gewöhnlich mit einer einvernehmlichen Kündigung einhergehen, wie Abfindungen, die Vergütung der unverbrauchten Urlaubstage, etwaige Freistellungen und die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses, werden darin nach detaillierten Aushandlungen zwischen dem bzw. der Angestellten und dem Chef festgehalten.
Welche Vorteile bietet eine einvernehmliche Kündigung ?
Das für beide Seiten bedeutendste Plus einer individuell ausgehandelten einvernehmlichen Kündigung ist, dass es beim Aufhebungsvertrag keine Kündigungsfrist gibt, die bei einer ordnungsgemäßen Kündigung unbedingt eingehalten werden muss. So kann der Arbeitnehmer kurzfristig und flexibel einen neuen Arbeitsvertrag abschließen. Auch die Auszahlung einer Abfindung, die dem Arbeitnehmer bei einer normalen Kündigung in keinem Fall zusteht, liegt in diesem Fall im Ermessen des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer verzichtet im Gegenzug freiwillig auf den gesetzlichen Kündigungsschutz. Da der Vertrag außerhalb des gesetzlichen Grundgerüstes abgeschlossen wird, kann man darin auf die Nennung eines Kündigungsgrundes wie auch auf die Hinzuziehung des Betriebsrates verzichten.
Falls man sich jedoch beim Arbeitsvertrag auflösen nicht in den unzähligen Einzelfallentscheidungen, Gesetzesstellen und Rechtssätzen verlieren möchte, sollte man im Zweifel einen fachkundigen Anwalt zu Rate ziehen. Der Anwalt berät den Arbeitnehmer fundiert über die Vor- und Nachteile einer einvernehmlichen Kündigung und unterstützt beim Ausfüllen der Dokumentvorlage Aufhebungsvertrag oder überprüft den vom Arbeitgeber vorgelegten Aufhebungsvertrag auf etwaige Fallen oder Stolpersteine.