Wie legt man gegen ein ungünstiges Urteil Widerspruch ein?

Vor Gericht werden jeden Tag unzählige Urteile gefällt. Dabei kommt man nicht immer zu einem zufriedenstellenden Ergebnis wenn nicht sogar ein ungünstiges Urteil. Möglicherweise konnten nicht alle Beweise geprüft werden oder die Auslegung der Fakten könnte auch in einem anderen Licht betrachtet werden. Wer für sein Recht kämpfen will, kann vor Gericht eine Berufung beantragen.

Ein ungünstiges Urteil nicht widerspruchslos hinnehmen

Ein ungünstiges Urteil kann durch einen Widerspruch abgewandelt werden. Die Berufung wird dann vor einer nächsthöheren Instanz des Gerichtes verhandelt. Dieses Gremium kann das frühere Urteil ganz oder teilweise aufheben oder es bestätigt die Entscheidung, die bereits getroffen wurde. Um den Widerspruch geltend zu machen, sind bestimmte Fristen einzuhalten. Es ist eine ordentliche Begründung nötig, warum man das Urteil als nicht berechtigt empfindet. Für dieses Verfahren sollte man sich unbedingt anwaltliche Unterstützung holen, damit keine Fehler im Verfahren entstehen.

Form und Inhalt der Berufung müssen stimmen

Soll die Berufung ein ungünstiges Urteil abändern, müssen dafür wichtige Gründe bei Gericht vorgetragen werden. Eine Berufung ist zum Beispiel nur ab einem bestimmten Streitwert möglich. Außerdem muss diese Möglichkeit im ersten Verfahren ausdrücklich zugelassen worden sein. Bei einem Versäumnisurteil ist zum Beispiel in der Regel keine Berufung möglich. Auch bei Vergleichen wird oft die Möglichkeit zu einem nachträglichen Widerspruch ausgeschlossen. Die Berufung kann zuerst ohne eine Begründung eingereicht werden. Die stichhaltige Begründung ist jedoch innerhalb einer bestimmten, vom Gericht festgelegten, Frist nachzureichen.

Wer ein ungünstiges Urteil nicht akzeptieren will, kann unter bestimmten Umständen dagegen Widerspruch einlegen. Dabei ist nicht nur der zeitliche Aufwand zu berücksichtigen. Es kommen durch das Verfahren zusätzliche Kosten für Anwalt und Gericht zustande. Fällt die Zulassungsprüfung positiv aus, hat man die Chance auf eine günstigere Entscheidung.