Rechtliche Aspekte der Beendigung der Gesellschaft

Da man in einem Gesellschaftsvertrag alle Entwicklungsmöglichkeiten des neu gegründeten Unternehmens berücksichtigen sollte, kommt man auch nicht um die Frage nach der Auflösungsklausel des zu gründenden Start-ups herum. Dies vermeidet spätere Auseinandersetzungen bei einer Beendigung der Gesellschaft oder dem gewinnbringenden Verkauf des Betriebs.

Die Beendigungsgründe eines Start-ups

Die Auflösungsklausel eines Start-ups enthält zum einen im Vertrag vereinbarte Gründe für die Beendigung der Gesellschaft. Diese werden von zahlreichen gesetzlichen Tatbeständen flankiert, die jedoch von der Rechtsform des Start-ups abhängig sind. Allen Rechtsformen von Unternehmen ist der Beendigungsgrund des gemeinsamen, zumeist einstimmigen Beschlusses der Gesellschafter gemein, der zur Auflösung der Gesellschaft führt. Eine gerichtliche Entscheidung kann daneben genauso zum Ende einer Firma führen. Auch wenn es zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen das Start-up-Unternehmen kommt, kann das Gericht im Zuge bzw. am Ende desselben beschließen, dieses zu verkaufen, um das darin gebundene Vermögen liquide zu machen.

Die Auflösungsklauseln eines Start-ups definieren

In den frei im Gesellschaftsvertrag zu vereinbarenden Auflösungsklauseln eines Start-ups werden primär die potentiellen Beendigungsgründe und das Verfahren zur Auflösung des Unternehmens angeführt. Diese sollen im Falle des Falles eine Verzögerung verhindern und Klagen bzw. Benachteiligungen der einzelnen Gesellschafter vermeiden. Weiter wird darin geregelt, was mit den immateriellen Gütern wie dem Firmennamen oder dem Logo nach Beendigung der Tätigkeit des Unternehmens passiert und an wen die einzelnen Immaterialgüterrechte übergehen. Auch das Liquidationsverfahren, die Löschung des Start-ups aus den öffentlichen Büchern und die Aufteilung des Restvermögens werden in den Auflösungsklauseln eines Start-ups behandelt.

Um sich im Falle der Beendigung der Gesellschaft auf der sicheren Seite zu befinden, lohnt es sich auf jeden Fall, den Gründungsvertrag von einem erfahrenen Anwalt mit Schwerpunkt Unternehmensrecht aufsetzen oder prüfen zu lassen. Dieser erkennt mögliche Stolpersteine im Vorhinein und hilft diese durch rechtlich korrekte Auflösungsklauseln eines Start-ups aus dem Weg zu räumen.