Belästigung am Arbeitsplatz – Wenn der Job zur Qual wird

Belästigung am Arbeitsplatz kann sowohl von Kollegen als auch von Vorgesetzten ausgehen. Grundsätzlich wird darunter jedes Verhalten verstanden, das sich gegen einen Angestellten richtet und beabsichtigt, diesen zu erniedrigen, zu beschämen oder zu degradieren. Wie kann man sich dagegen wehren?

Belästigung am Arbeitsplatz und ihre Folgen für die Betroffenen

Unerwünschte Verhaltensweisen am Arbeitsplatz können viele Gestalten annehmen. Es kann sich dabei um Demütigungen handeln oder um eine offene Ausgrenzung aus dem Kreis der Kollegen im Betrieb. Aber auch diskriminierende Anspielungen auf das Geschlecht, auf die Hautfarbe oder auf die Religion sind weit verbreitete Formen. Besonders für Frauen häufig zum Problem wird die sexuelle Belästigung durch männliche Kollegen oder den Chef. Allen belästigenden Verhaltensweisen ist gemein, dass die Betroffenen keine Möglichkeit haben, den Diskriminierungen auszuweichen. Zudem sind sie entweder hierarchisch oder zahlenmäßig unterlegen. Die Auswirkungen für den betroffenen Arbeitnehmer reichen von psychosomatischen Erkrankungen bis hin zu einer vollständigen Arbeitsblockade, die in weiterer Folge zum Verlust des Arbeitsplatzes führen kann.

Was kann man gegen das unerwünschte Verhalten unternehmen?

Damit die Belästigung am Arbeitsplatz nicht eskaliert, gilt es früh abwehrende Maßnahmen zu treffen. Der erste Weg führt zum Betriebsrat oder zur Antidiskriminierungsstelle des Unternehmens, wo der oder die Betroffene über die eigenen Rechte aufgeklärt wird und in vielen Fällen mit psychologischer Unterstützung rechnen kann. Falls man die Angelegenheit lieber mit neutralen Personen außerhalb des Unternehmens behandeln möchte, kann man unabhängige Beratungsstellen kontaktieren oder eine Rechtsberatung bei einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt nutzen. Geht die Belästigung von Mitarbeitern aus, ist ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitnehmer von Vorteil.

Laut Statistik hat die Hälfte aller Arbeitnehmer in ihrem Leben Erfahrungen mit Belästigung am Arbeitsplatz gemacht. Jedoch wissen die meisten nicht, dass der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht dazu verpflichtet ist, seine Mitarbeiter vor unangemessenen Verhaltensweisen zu schützen. Die gesetzliche Verankerung dieser Ge- und Verbote findet sich im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, das sich auf sexuelle Belästigung konzentriert. Andere Verhaltensweisen wie Mobbing werden durch das Arbeitsschutzgesetz abgedeckt.