Verantwortung des Arbeitgebers bei Mobbing am Arbeitsplatz

In der heutigen erfolgsorientierten und stressigen Zeit kommt Mobbing am Arbeitsplatz immer häufiger vor. Nervenkostüme werden zunehmend dünner und der Leistungsdruck steigt. Oft ist Schikane durch Kollegen die Folge. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, sich mit einem Beschwerdebrief an den Arbeitgeber dagegen zu wehren.

Was ist Mobbing am Arbeitsplatz?

Psychoterror auf der Arbeit kann sich auf sozialer wie arbeitsbedingter Ebene abspielen. Dabei können sowohl Kollegen als auch die Führungsebene der Firma beteiligt sein. Leidet ein Arbeitnehmer zunehmend unter dem Mobbing am Arbeitsplatz, können psychische und physische Folgen eintreten, die lange Krankheitszeiten oder gar die Kündigung nötig machen. Daher sollte sich jeder unterdrückte Arbeitnehmer rechtzeitig wehren und einen Beschwerdebrief an den Arbeitgeber wegen Mobbings am Arbeitsplatz einreichen.

Wozu einen Beschwerdebrief an den Arbeitgeber wegen Mobbings am Arbeitsplatz richten?

Wer unter Diffamierung am Arbeitsplatz leidet, hat laut allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz die Möglichkeit, sich zu wehren. Wird dem Arbeitgeber ein Fall von Mobbing bekannt, ist er dazu verpflichtet, einzugreifen und den Zustand der Schikane durch Kollegen zu beenden. Eine Beschwerde des Arbeitnehmers kann in einem solchen Fall in Form eines Gesprächs erfolgen. Hierbei besteht die Gefahr, dass die Beschwerde nicht protokolliert ist. Effektivere Hilfe schafft ein Beschwerdebrief an den Arbeitgeber wegen Mobbings am Arbeitsplatz. Er ist ein dauerhafter schriftlicher Beleg dafür, dass der Chef zum Handeln aufgefordert wurde. Das Schreiben sollte die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers hervorheben, sowie das Recht auf den Schutz der Menschenwürde und das Recht auf Gleichbehandlung. Bei Unsicherheiten kann das Mobbingopfer einen Anwalt zu Rate ziehen.

Psychoterror durch Kollegen ist ein ernstzunehmendes Problem. Opfer leiden unter dem Mobbing und können auf Dauer psychische oder körperliche Folgen erleiden. Arbeitgeber sind laut Fürsorgepflicht verpflichtet, etwas zu unternehmen, sobald sie über das Mobbing informiert werden. Ein Beschwerdebrief an den Arbeitgeber wegen Mobbings am Arbeitsplatz ist dafür sinnvoller als ein Gespräch. Bei Unsicherheiten bezüglich der Formulierung ist ein vorgefertigter Musterbrief eine große Hilfe.

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