Besser ist es mehrere kleine Arbeiten, die an der Arbeitslosigkeit zu bleiben

Mehrere Teilzeitjobs oder einen Vollzeit- und einen Nebenjob ausüben – wie funktioniert das? Und ist es überhaupt erlaubt? Grundsätzlich gilt: Mehrere kleine Arbeiten ausüben kann nicht verboten werden, doch es gibt einige Regeln, die man beachten sollte.

Mehrere kleine Arbeiten ausüben: Immer weiter verbreitet

In den USA ist es gang und gäbe, hierzulande setzt es sich gerade erst durch: Immer mehr Arbeitnehmer sind in mehreren kleine Arbeiten parallel beschäftigt. Sie üben verschiedene Minijobs aus, kombinieren Teilzeit- und Vollzeitstellen oder einen Vollzeitberuf in der Woche und eine oder sogar mehrere Beschäftigungen am Wochenende. In Deutschland sind derzeit rund 2 Millionen Menschen doppelt oder mehrfach beschäftigt. Grundsätzlich gilt dabei: Eine Mehrfachbeschäftigung kann nicht verboten werden. Solange die Interessen der verschiedenen Arbeitgeber gewahrt werden, ist es erlaubt, seine Arbeitskraft auch anderswo einzusetzen.

Regeln und Gesetze zur Mehrfachbeschäftigung

Nicht erlaubt ist es jedoch zum Beispiel, wenn ein Arbeitnehmer auch bei einem Mitbewerber tätig ist. Verschweigt man dies, droht die Kündigung beider Arbeitsstellen, wenn die Sache auffliegt. Der Chef kann Mehrfachbeschäftigungen auch dann verbieten, wenn sie den Arbeitnehmer daran hindern, seinen Hauptjob ordentlich auszuführen. Arbeitet ein Angestellter, der am frühen Morgen seinen Dienst im Büro antreten muss, regelmäßig nachts in einer Bar und erscheint deshalb übermüdet zur Arbeit, verstößt das mit Sicherheit gegen die Interessen des Arbeitgebers. Zudem müssen die Arbeitgeber die gesetzliche Wochenarbeitszeit einhalten: Arbeitnehmer dürften insgesamt nicht mehr als 48 Stunden pro Woche tätig sein. Arbeit im Urlaub ist ebenfalls tabu.

Grundsätzlich sollte man alle Arbeitgeber über die jeweiligen Nebentätigkeiten informieren, um auf der sicheren Seite zu sein. Solange sich die Interessen nicht überschneiden, dürfte dem Willen, mehrere kleine Arbeiten ausüben, nichts entgegenstehen. Zu beachten sind lediglich die maximal erlaubte Wochenarbeitszeit und die Frage, ob sich die Mehrfachtätigkeit steuerlich lohnt. Hierzu sollte man im Vorfeld einen spezialisierten Anwalt oder Steuerberater befragen.