Der korrekte Arbeitsvertrag für einen Minijob

Minijobs erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Knappe Arbeitsentgelte, geringe Hartz4-Gelder und niedrige Renten sorgen dafür, dass immer mehr Menschen eine zusätzliche geringfügig bezahlte Beschäftigung suchen. Auch hier gilt: Ein Arbeitsvertrag ist nötig, denn er regelt die Rahmenbedingungen für den Job.

Was genau ist ein Nebenerwerb?

Von einem Mini- oder Nebenjob spricht man, wenn der Lohn im Monat nicht über 450 Euro liegt. Dabei spielt die geleistete Stundenzahl keine Rolle. Was jedoch eine Rolle spielt, sind eventuelle Zuzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Boni. Diese müssen – gerechnet auf 12 Monate – schon in den 450 Euro monatlich enthalten sein!
Man unterscheidet grob zwischen geringfügig bezahlter Beschäftigung im gewerblichen Bereich und Haushaltshilfen. Auch letztere müssen angemeldet werden und sollten einen ordentlichen Arbeitsvertrag bekommen. Anzumelden sind alle Nebenjobber bei der Minijob-Zentrale. Dort finden Arbeitgeber und Nebenbeschäftigte zudem detaillierte Informationen rund um das Thema.

Was gehört in den Arbeitsvertrag für den Minijob?

Der Arbeitsvertrag für einen Minijob unterscheidet sich im Idealfall nicht von dem eines Haupterwerbs. Er enthält neben den Daten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber das Eintrittsdatum in den Betrieb und die Art der Beschäftigung. Die Arbeitszeit kann in Wochenstunden oder bei Regelmäßigkeit auf den Monat gerechnet angegeben werden. Auch die Vergütung kann als Stundenlohn oder als monatliche Pauschale eingetragen sein. Hierbei ist es wichtig, dass Sonderzuwendungen ebenfalls festgehalten werden, sodass sichergestellt ist, dass die Höchstgrenze von 450 Euro monatlich nicht überschritten wird. Urlaubstage und Kündigungsfristen bilden das Schlusslicht des Nebenjob-Arbeitsvertrags. Manche Arbeitgeber nehmen noch Regelungen für weitere Beschäftigungen oder eine Verschwiegenheitsklausel in den Vertrag auf.

In einem Arbeitsvertrag für Nebenerwerb gibt es ebenso viel zu beachten wie bei einem Vollzeitvertrag. Es empfiehlt sich daher, bei Unklarheiten die Minijob-Zentrale zu konsultieren oder einen Anwalt zu befragen. Ein Vordruck für einen Minijobbervertrag ist ebenfalls hilfreich.