Einen Ainstellungsvertrag vorlegen, um das Mieten einer Wohnung abzuschließen

Die Wohnungssuche gestaltet sich in Deutschland immer schwieriger. Die Nachfrage übersteigt das Angebot, frei werdende Wohnungen finden meist sehr schnell einen Nachmieter. Eine mittlerweile unabdingbare Voraussetzung für den Einzug in eine neue Wohnung ist das Vorhandensein eines Anstellungsvertrag, da Vermieter immer mehr nach solventen Langzeitmietern suchen.

Anstellungsvertrag als Teil der Mieterselbstauskunft

In der Regel wünscht sich ein Vermieter vom potentiellen Mieter eine sogenannte freiwillige Mieterselbstauskunft. Dort wir unter anderem die Frage nach dem Nettoeinkommen gestellt. Freiberufler haben es meistens nicht einfach, ein geregeltes Einkommen nachzuweisen, die Priorität liegt daher klar bei einem klassischen Arbeitnehmer. Auch hier ist es wichtig, dass der Anstellungsvertrag auf unbefristete Zeit abgeschlossen wurde, wobei die Probezeit im besten Fall auch absolviert sein sollte. Der Vermieter möchte natürlich eine möglichst genaue Einsicht in die Verdienstsituation des Mieters haben. Es ist auch grundsätzlich möglich, dass er zusammen mit den Einkommensnachweisen eine Kopie des Arbeitsvertrages anfordert.

Es könnte auch ohne den Anstellungsvertrag klappen

Der Vermieter ist daran interessiert sich möglichst gut abzusichern, wenn er sein Eigentum zur Nutzung überlässt. In Augen vieler Wohnungsinhaber ist eine gesicherte Mietzahlung und ein ärgerfreies Mietverhältnis nur im Falle eines bestehenden Arbeitsverhältnisses des Mieters vorhanden. Insbesondere Wohnungsbaugesellschaften möchten sich von vornherein absichern und möglichst viele Nachweise haben. Bei Privatanbietern kann man dagegen mit vielen anderen Aspekten Sympathiepunkte sammeln. So gab es schon Fälle, in Parteien nur dank eines persönlichen Kontakts zu einer Übereinkunft gelangten. Dies ist jedoch eher eine Seltenheit.

Es ist grundsätzlich möglich, auch ohne einen Anstellungsvertrag eine Wohnung zu finden, vorausgesetzt man kann ein geregeltes Einkommen nachweisen. Vieles hängt hier von der Nachfragesituation auf dem Markt und von persönlichen Präferenzen des Vermieters ab. Besitzt der Mieter keinen Arbeitsvertrag, so ist es für ihn durchaus sinnvoll, es bei einem Privatanbieter zu versuchen, da für viele Wohnungsbaugesellschaften ein fehlendes festes Arbeitsverhältnis ein Ausschlusskriterium darstellt.