Kein Minijob ohne Arbeitsvertrag
Viele Menschen entscheiden sich, neben ihrer beruflichen Tätigkeit einen Minijob anzunehmen. Die nebenberufliche Tätigkeit ist möglich, wenn sie nicht mit dem Hauptberuf konkurriert und den Hauptberuf nicht einschränkt. Wichtig ist, dass vor dem Antritt des Jobs alle Einzelheiten in einem Arbeitsvertrag festgehalten werden. Im Zweifelsfalle dient der Arbeitsvertrag als Beweismittel für alle getroffenen Vereinbarungen.
Einzelheiten zum Arbeitsvertrag für den Minijob
Grundsätzlich ist ein Arbeitsvertrag nicht gesetzlich vorgeschrieben. Somit besteht theoretisch die Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis mündlich zu vereinbaren. Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer sehr gut kennen, kommt es sehr häufig zu einer mündlichen Vereinbarung. Dies betrifft nicht nur die Arbeit, die dem Haupterwerb dient, sondern auch den Nebenjob. Empfehlenswert ist der Abschluss eines mündlichen Arbeitsvertrages nicht. Bei Unstimmigkeiten ist es nicht möglich, die getroffenen Vereinbarungen zweifelsfrei zu beweisen. Aus diesem Grund ist der Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages auch für den Nebenjob zwingend erforderlich.
Form des schriftlichen Arbeitsvertrages
Der Arbeitsvertrag kann frei formuliert werden. Alternativ kann man Vordrucke nutzen, die alle rechtlich relevanten Informationen enthalten. Die Vordrucke werden handschriftlich oder am Computer an die individuellen Vereinbarungen angepasst. Wichtig ist, dass die Vergütung, die Arbeitszeiten und Vereinbarungen zum Urlaub enthalten sind. Auch die wöchentliche oder monatliche Arbeitszeit sollte im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Bevor der Nebenjob angetreten wird, unterschreiben Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag. Jede der beiden Parteien bekommt jeweils ein Exemplar ausgehändigt. Der Arbeitsvertrag sollte bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses in den persönlichen Unterlagen aufbewahrt werden.
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist empfehlenswert, bevor ein Minijob aufgenommen wird. Eine mündliche Vereinbarung ist gesetzlich nicht verboten. Für den Fall, dass eine Beweislast angetreten werden muss, eignet sich ein mündlicher Arbeitsvertrag jedoch nicht. Im Zweifelsfalle kann ein Anwalt für Arbeitsrecht weiterhelfen.