Minijob: Lösung für die Arbeitslosigkeit?

Bringen Minijobs die ersehnte Lösung bei Arbeitslosigkeit? Welche Arten der Beschäftigung fallen unter Minijob, welche Arbeitsverträge sind dafür erforderlich und worauf ist dabei zu achten? Die maßgeschneiderte Dokumentvorlage „Arbeitsvertrag Minijobenthält formal korrekt und gesetzeskonform alle Details, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim Arbeitsvertrag für geringfügige Beschäftigung maßgeblich sind.

Das macht den Minijob aus

Ein Minijob oder auch eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das monatliche Entgelt einen Höchstbetrag von 450,- Euro nicht überschreitet, wobei die Arbeitszeit aus gesetzlicher Sicht unerheblich ist. Berücksichtigt wird der Abrechnungszeitraum eines Jahres, wobei in manchen Monaten der Höchstbetrag über- oder unterschritten werden kann. Maßgeblich ist der im Laufe eines Jahres erzielte monatliche Durchschnittswert. Was viele nicht wissen: Bei einer geringfügigen Beschäftigung besteht die Pflicht auf Rentenversicherung sowie das Recht auf Urlaub im Verhältnis zum Beschäftigungsausmaß. Das bedeutet im Klartext, dass dafür die Anzahl der aufgewendeten Arbeitstage für den Arbeitnehmer zählt und nicht die geleistete Gesamtstundenanzahl!

Arbeitsvertrag für geringfügige Beschäftigung

Wer Arbeitslosengeld oder Rente bezieht, darf bis zu einem Höchstbetrag von 450,- Euro dazuverdienen, ohne seine Ansprüche auf Leistungen zu verlieren. Wer mehrere geringfügige Beschäftigungen ausübt, kann durchaus einen Vollzeitjob bzw. die Arbeitslosigkeit damit ersetzen, allerdings ist es besonders wichtig, auf die einzelnen Punkte des Arbeitsvertrages, besonders in Bezug auf der Anzahl der eingesetzten Tage zu achten. Wer täglich mehrere geringfügige Jobs der Reihe nach ausführt, erhält mehr Urlaubsgeld als jemand, der dieselben Aufträge jeweils auf zwei Tage gebündelt erledigt. Des Weiteren ist der steuerliche Aspekt zu beachten. Die maßgeschneiderte Dokumentvorlage „Arbeitsvertrag Minijob“ sorgt durch formal korrekte und gesetzeskonforme Berücksichtigung dieser Aspekte für faire Arbeitsverträge.

Fazit: In komplizierten Fällen ist die Beratung durch einen fachkundigen Anwalt anzuraten, im Normalfall entfällt dieser kostenintensive Aufwand aber durch den Einsatz der gesetzeskonformen, maßgeschneiderten Dokumentvorlage „Arbeitsvertrag Minijob, die formal allen Ansprüchen von Arbeitgeber- sowie Dienstnehmerseite gerecht wird sowie maßgeblich Zeit und Geld spart.