EINEN ANTRAG AUF ZUGANG ZU DOKUMENTEN STELLEN

Wer kontrollieren will, welche seiner persönlichen Daten in einem Unternehmen gespeichert werden, der kann mit einem kurzen Schreiben den Zugang zu Dokumenten verlangen. Mit der richtigen Form bekommt man auf das Ersuchen schnell eine zufriedenstellende Antwort.

Was zählt zu den persönlichen Daten?

Als persönliche beziehungsweise personenbezogene Daten werden alle Informationen bezeichnet, welche einen direkten Bezug zu einer bestimmten Person haben. Darunter fallen zum Beispiel Adressen, Telefonnummern, Kreditkartendaten oder Kontonummern. In einer Kartei des Arbeitgebers könnten Verdienst und Qualifikationen sowie Einschätzungen abgelegt sein. Ärzte speichern Patientendaten mit Krankheitsverlauf, Medikamenten und Vorsorgeterminen. Auch Versicherungsgesellschaften, Lieferanten und Dienstleister benötigen persönliche Daten für ihre Tätigkeiten. Alle diese Daten unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz. Deshalb kann man jederzeit durch einen entsprechenden Antrag Zugang zu Dokumenten verlangen und im Zweifel eine Löschung beantragen.

Zugang richtig beantragen

Die Speicherung persönlicher Daten durch Dienstleister ist nur in dem Umfang erlaubt, wie es für die Auftragserfüllung nötig ist. Die darüber hinausgehende Sammlung von Kundendaten bedarf der Zustimmung der betroffenen Personen. Um den Zugang zu solchen Dokumenten zu beantragen, muss man ein entsprechendes Schreiben an den Verwalter der Daten richten. Oft ist es nicht im Sinne der Firmen, diese Daten herauszugeben, sei es aus organisatorischen oder wettbewerblichen Gründen. Gerne wird mit Ausflüchten versucht, die Auskunft zu verhindern. Damit dies von vornherein ausgeschlossen wird, kann man sich von Profis unterstützen lassen. Mit einem geprüften Musterschreiben wird das Verlangen auf Auskunft rechtssicher formuliert, im Zweifelsfall sollte dazu ein Anwalt konsultiert werden. Lange Streitigkeiten über Gerichte und Behörden lassen sich so vermeiden.

Um einen Zugang zu seinen personenbezogenen Daten zu beantragen, sollte man auf erprobte Musterschreiben zurückgreifen. So erhält man schnell und unkompliziert Auskunft und kann sich einer unerwünschten Speicherung zeitnah widersetzen. Eine Rechtsberatung wird für das Auskunftsersuchen nicht benötigt.