Den Mietvertrag richtig kündigen heißt bares Geld sparen
Bei der Beendigung des Mietverhältnisses gilt es neben den gesetzlichen Vorschriften auch den individuell aufgesetzten Mietvertrag zu beachten. Dieser enthält neben den unbedingt einzuhaltenden Formvorschriften auch die einzelnen Kündigungsfristen, die Modalitäten zur Übergabe der Wohnung und zur Rückerstattung der beim Abschluss des Mietvertrages hinterlegten Kaution.
Die ordnungsgemäße Kündigung des Mietvertrags
Laut Gesetz muss ein Mietvertrag schriftlich gekündigt werden, wobei eine E-Mail oder ein Fax nicht ausreichen. Das persönlich von allen Hauptmietern unterzeichnete Schriftstück wird dem Vermieter am besten per Einschreiben übermittelt. Eine Begründung des Kündigungswunsches ist nicht notwendig. Die eingeschriebene Kündigung ist drei Monate vor dem Auszug dem Vermieter zu überreichen, kürzere Fristen gelten z.B. für zeitlich befristete Verträge. Falls das Kündigungsschreiben später als am dritten Werktag des Monats eingeht, kann der Auszugstermin um einen Monat verschoben werden. Eine rechtzeitige Kündigung kann also eine unnötige Monatsmiete ersparen.
Fallen, die bei der Kündigung zu beachten sind
Grundsätzlich ist der eingeschriebene Brief die beste Wahl für die Zustellung der Kündigung. Dieser enthält einen Rückschein, der im Falle von Streitigkeiten die Rechtzeitigkeit der Kündigung des Mietvertrages nachweist. Alternativ dazu kann man die persönliche Übergabe wählen, bei der man sogleich weitere Modalitäten mit seinem Vermieter besprechen kann. Falls man spontan ausziehen möchte oder die dreimonatige Kündigungsfrist nicht einhalten kann, besteht die Möglichkeit, sich selbst auf die Suche nach einem Nachmieter zu machen. Allerdings muss der Vermieter diesen keinesfalls akzeptieren, sondern kann, sofern keine Nachmieterklausel im abgeschlossenen Vertrag vorhanden ist, auf die Einhaltung der gesetzlichen Frist bestehen.
Wenn man plant, ein Mietverhältnis zu beenden, sollte man zu allererst den Mietvertag durchsehen und die wesentlichsten Punkte zur Kündigung herauslesen. Falls es trotz aller Bemühungen um eine ordnungsgemäße Beendigung des Mietvertrags zu Problemen mit dem Vermieter kommt, kann man entweder den örtlichen Mietverein kontaktieren oder eine Beratung bei einem auf Mietrecht spezialisierten Anwalt in Anspruch nehmen.