Die Annahme des Erbes ist für die Erben zwingend

Der Tod eines Familienmitglieds wirft viele Fragen auf. Nach der Beerdigung ist für die potenziellen Erben unter anderem zu klären, ob die Annahme des Erbes infrage kommt. Eine Bestandsaufnahme der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen kann die Entscheidung vereinfachen, wie mit dem Nachlass zu verfahren ist.

Bestandsaufnahme vor die Annahme des Erbes

Erben sollten in jedem Erbfall eine Bestandsaufnahme der Vermögenswerte durchführen, um das Erbe den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend aufzuteilen – und auch, um böse Überraschungen im Schuldenfall zu vermeiden. Unabhängig davon, ob ein Testament vorliegt, sind die nächsten Angehörigen in der Pflicht, innerhalb von 6 Wochen über die Ausschlagung oder die Annahme des Erbes zu entscheiden. Die Bestandsaufnahme der Vermögenswerte des Verstorbenen hilft, einen ersten Überblick zu bekommen, in welcher Höhe die Erbschaft ausfällt und ob Schulden das Vermögen schmälern oder gar übersteigen.

Nachlassverwaltung

Der Antrag auf Nachlassverwaltung nach § 1975 BGB kann von den Erben, aber auch von den Gläubigern des Verstorbenen gestellt werden. Sind mehrere Erben in den Nachlass involviert, müssen alle Erben dem Antrag zustimmen. Der Einsatz einer Nachlassverwaltung ist immer dann sinnvoll, wenn die Bestandsaufnahme der Vermögenswerte viele Wertgegenstände bei gleichzeitigem Vorhandensein von Verbindlichkeiten zutage bringt. Sie ist aber auch sinnvoll, wenn sich das Vermögen der Erben nicht eindeutig von dem des Verstorbenen trennen lässt. Weiterhin hat die Nachlassverwaltung für die Erben den Vorteil einer Haftungsbeschränkung: Nachlassverbindlichkeiten müssen so nicht mit dem eigenen Vermögen bedient werden.

Um Fallstricke im Erbfall zu vermeiden, ist eine Inventur des Nachlasses unabdingbar. Auch für den Fall eines Pflichtteilsberechtigten ist eine Bestandsaufnahme der Vermögenswerte vor die Annahme des Erbes vonnöten, um dessen Pflichtteil berechnen zu können. Zunächst mag es einfach erscheinen, die Erbmasse zu bestimmen, doch insbesondere die Ermittlung des Zeitwertes von Sach- und Immobilienwerten kann mitunter recht schwierig sein. Bei Schulden und bei umfangreichen Vermögenswerten empfiehlt es sich daher, einen Anwalt oder Sachverständigen hinzuzuziehen.