Juristisch korrekter Antrag auf die Rückzahlung einer Kaution
Häufig führt das Thema Kaution zu Problemen: Der Vermieter meldet Schäden an und möchte einen Teil der Mietkaution einbehalten, während man selbst sicher ist, dass eine Rückzahlung der Kaution angebracht wäre. Hier schafft der richtige Antrag auf Rückzahlung Abhilfe.
Juristisch korrektes Vorgehen
Ist das Mietverhältnis beendet, besteht ein Anrecht auf die zu Beginn geleistete Mietkaution. Die Kaution wird lediglich dann einbehalten, wenn sie für die Reparatur von Schäden in der Wohnung benötigt wird, die vom Mieter selbst verursacht wurden. Es empfiehlt sich deshalb, den Zustand der Wohnung vor der Übergabe anhand von Fotos zu dokumentieren, um im Streitfall Beweismittel zur Hand zu haben. So ist man immer auf der sicheren Seite. Nach der Räumung der Wohnung sollte ein kurzes, aber juristisch korrektes Schreiben aufgesetzt werden, das den Vermieter dazu auffordert, die Kaution zurückzuzahlen. Ist man mit Dokumenten dieser Art nicht vertraut, empfiehlt es sich dringend, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.
Auf die Zinsen besteht ein Anrecht
Was viele nicht wissen: Als Kautionsgeber hat man Anspruch auf die während der Mietzeit angefallenen Zinsen der Kaution. Der Vermieter darf die Kaution nicht frei verwenden, sondern muss sie während des geamten Mietverhältnisses unangetastet auf einem Konto zwischenlagern. Dort fallen Zinsen auf das Kapital an, die dem Mieter zustehen. Gerade bei einer hohen Kaution oder einem Mietverhältnis über viele Jahre kann es sich hierbei durchaus um einen nicht zu verachtenden Betrag handeln. Dementsprechend sollte beim Antrag auf Rückzahlung unbedingt auch darauf geachtet werden, die angefallenen Zinsen einzufordern.
In den meisten Fällen hat der Vermieter kein Anrecht auf das Einbehalten der Kaution. Nach Beendigung des Mietverhältnisses sollte daher immer einen juristisch korrekter und wasserdichter Antrag auf die Rückzahlung inklusive angefallener Zinsen an den ehemaligen Vermieter gesendet werden.