Schreiben Sie einen Gemeinschaftstestament, um Konflikte in der Familie zu vermeiden

In Deutschland hat jeder Mensch das Recht, mit ein Gemeinschaftstestament frei über sein Erbe zu verfügen. Leider ist es nicht immer einfach, allen Erben gleich viel zu hinterlassen. Besonders wenn es um die eigenen Kinder geht, wünscht man sich eine faire Regelung. Doch wie kann diese erreicht werden?

Erbfolge und Gemeinschaftstestament

Falls ein Erblasser kein Gemeinschaftstestament aufgesetzt hat – denn niemand ist dazu verpflichtet -, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein. Gemäß dieser Regelung erhält jeder Angehörige je nach Grad der Verwandtschaft einen bestimmten Teil des Erbes. Dabei werden Kinder und Ehegatten priorisiert berücksichtigt. Anders sieht es aus, wenn der Verstorbene per Gemeinschaftstestament über sein Erbe verfügt.

In diesem Fall bestimmt er den Erben seines Vermögens alleine. Allerdings haben alle Verwandten – auch um keine der Kinder zu benachteiligen – die nach der gesetzlichen Erbfolge etwas erhalten hätten, den Anspruch auf einen Pflichtteil. Dieser entspricht exakt der Hälfte des Wertes, den man durch die gesetzliche Erbfolge erhalten hätte.

Vererben, ohne die Kinder zu benachteiligen

Wer auch Personen, die nicht zur Familie gehören, als Erben im Gemeinschaftstestament einträgt, läuft, dank des Pflichtteilanspruches nicht automatisch Gefahr, die Kinder zu benachteiligen. Um diese Regelung noch fairer zu gestalten, könnte man in Erwägung ziehen, alle in Frage kommenden Erben – auch die eigenen Kinder – im Gemeinschaftstestament zu erwähnen.

Dabei muss nicht festgelegt werden, wer was bekommt. Um eine gerechte Aufteilung zu gewährleisten, wird ein Testamentsvollstrecker eingesetzt. Sofern andere Werte als Geld, wie beispielsweise Immobilien, Gegenstand des Erbes sind, kann ebenfalls eine Regelung ohne Benachteiligung für die Kinder gefunden werden. Erben und Testamentsvollstrecker verfügen gemeinschaftlich über alle Sachwerte, die Teil des Erbes sind.

Um die eigenen Kinder nicht zu benachteiligen, ist es ratsam, ein Gemeinschaftstestament aufzusetzen und einen Testamentsvollstrecker zu bestimmen. Der Pflichtteil steht dem Nachwuchs zwar zu, eine gerechtere Regelung lässt sich allerdings nur treffen, wenn man selbst über den Nachlass verfügt. Es sehr zu empfehlen, sich hierfür von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.